Urteil zu Einlasskontrollen in Leipziger Club: Syrischer Student bekommt Schadenersatz
Im Prozess um diskriminierende Einlasskontrollen in einem Leipziger Club hat das Amtsgericht Leipzig einem syrischen Studenten 500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Künftig dürfe dem Kläger der Zutritt zu dem Club wegen seiner ethnischen Herkunft nicht mehr verweigert werden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.
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Selbstredend gelten solche Diskriminierunsgverbote nicht für Deutsche. In Zukunft werden Diskobesitzer die Kuffnucken also ohne jegliche Beschränkung hereinlassen müssen und wenn z.B. Frauenmangel herrscht (was in Diskos ja fast immer der Fall ist) eben keine deutschen Männer hereinlassen.