Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
Ich hab doch bereits gesagt, dass das implizit ist. Der Rest widerspricht nicht dem was ich geschrieben habe.


Das Potsdamer Abkommen spricht nicht von "ehemaligen deutschen Gebieten" und auch nicht von Annektionen, sondern von Kontrolle und Verwaltung. Mal abgesehen davon, ob man das ueberhaupt als bindend betrachten sollte.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Mit dem gegenwaertigem BRD-Regime wird da allerdings nichts draus werden, da stimme ich Dir zu.
Man sollte etwas lesen und nicht überfliegen. Ich habe zwar ein falsches Wort gewählt, aber die Bezeichnung "früher deutschen Gebiete" entspricht weitgehends ehemalig.

Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.


Es ist zwar richtig, das sie unter polnische Verwaltung gestellt worden sind, aber warum spricht man wohl von "früher deutschen Gebieten" und nicht von "deutschen Gebieten".

Nun Rhino, du wirst jetzt wahrscheinlich mit HLKO kommen, die Annektionen verbietet. Schöner Versuch mit dem Völkerrecht, nur ergeben sich einige Probleme daraus:

1. Die HLKO gilt nur während Kriegszeiten, das dumme ist nur, der II.Weltkrieg ist seit fast 60 Jahren beendet auch in rechtlicher Hinsicht. Was viele nämlich übersehen, ein Kriegszustand kann zwar durch einen Friedensvertrag beendet werden, muss er aber nicht. Er kann auch durch einseitige Erklärung beendet werden.
1951 haben die Westallierten den Kriegszustand beendet, Frankreich und Großbritanien am 9. Juli (kannst du in jedem guten Geschichtsbuch nachlesen, [Links nur für registrierte Nutzer], die Russen haben bis 1955 gewartet.

2. Völkerrecht ist so eine Sache, mein lieber Rhino, es gibt nur wenige Teile, bei denen du ein Gericht anrufen kannst, ansonsten beruht es auf gegenseitiger Anerkennung. Was bedeutet das? Selbst wenn wir bezüglich der Ostgebiete eine völkerrechtswidrige Vorgehen hätten, wo willst du das Recht durchsetzen?
Theoretisch könnte man sogar juristische argumentieren, das die Rechtswidrigkeit bzgl. der Ostgebiete, wenn dem so wäre, einen rechtlichen Mangel darstellte, dem durch die deutsch-polnischen Grenzverträge und dem 2+4 Vertrag Heilung widerfahren ist.

3. Es ist höchstwahrscheinlich zu erwarten, das du die Befugnis zu den Vertragsschlüssen anzweifelst. Wie ich bereits sagte, beruht Völkerrecht hauptsächlich auf Anerkennung. Ich spar mir jetzt Ausführungen über die völkerrechtliche Subjektidentität, denn der Passus "nicht Rechtsnachfolger sondern identisch" müsste jedem bekannt sein. Auch wenn du das nicht als rechtens ansiehst, die meisten Staaten haben die eigene Rechtsauffassung der Bundesrepublik anerkannt, womit wie wieder bei dem wären, worauf Völkerrecht beruht.

Es gibt nur vier Möglichkeiten für dich und anderer bezüglich der deutschen Ostgebiete

a) ihr erlangt Regierungsmacht und erklärt Polen den Krieg. Kein Frage, das so etwas in die Hose geht!

b) ihr erlangt Regierungsmacht und verhandelt mit Polen diplomatisch einen neuen Grenzverlauf.

c) ihr erlangt Regierungsmacht und macht Polen ein monetäres Angebot, das mit Worten Don Corleones Polen nicht ablehnen kann.

d) akzeptiert die geschichtlichen Fakten.