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Thema: Artikel 9 .(1)

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Der Begriff "deutsch" im GG ist ein heute als peinlich betrachtetes Versehen der Verfasser.
    man hat es ja korrigiert:
    In der BR Deutschland wurde durch das Bundesverfassungsgericht der Begriff Volk aus dem Grundgesetz mit dem Begriff Staatsvolk und Staatsangehörigkeit gleich gesetzt (s. Bevölkerung) so dass auch eingebürgerte Ausländer ( z.B. Türken Kurden Russen ...) z. B. an Wahlen beteiligen können ohne daß dadurch ein Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestehen würde; dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

    Das Staatsvolk besteht demgemäß aus allen Staatsbürgern unabhängig davon auf welche Weise sie das Bürgerrecht erworben haben. Daher ist in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr allein das deutsche Volk sondern das Staatsvolk bzw. die Staatsangehörigen der Souverän des Staates.
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  2. #2
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    mann sollte nur aufpassen, dass da nicht die falschen Leute in deinen Bürgerverein rein gehen, Bernhard Schill von der Schillpartei in Hamburg wurde später von seiner eigenen Partei raus geworfen !!!!

  3. #3
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Heimreise e.V.

  4. #4
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)


    Da steht nichts von (IM)Migranten.

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    Geändert von Aragorn (16.12.2012 um 11:32 Uhr)

  5. #5
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Aragorn Beitrag anzeigen
    [IM ]http://farm1.stati r.com/111/368224611_89c51510af_z.jpg[/IMG]

    Da steht nichts von (IM)Migranten.
    Beitrag #6 von bernhard44 lesen, bitte.
    kol-ut-shan

  6. #6
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Hallo an alle.

    Ich möchte von euch wissen ob auch Ausländer einen Verein gründen dürfen ?

    Weil Artikel 9 Absatz 1 steht:

    Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Ich beziehe mich hier auf alle Deutschen und damit sind bestimmt alle gebürtigen Deutschen gemeint, wenn ich mich nicht irre.

    Kann ich als Immigranten Sohn einen Verein oder eine Partei gründen ? Ich bin ihr geboren aber mein Vater ist in Ex-Jugoslawien geboren wurden.

    Warum steht da, alle Deutschen, und nicht jedermann wie im Absatz 3 des gleichen Artikels ?

    MFG

    Freddo

    PS: Das Buch aus dem ich die Infos habe ist von 2001

    Ganz einfach. Weil wir in Deutschland und nicht in Jederland wohnen!
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  7. #7
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Ganz einfach. Weil wir in Deutschland und nicht in Jederland wohnen!
    Das ist doch nicht die Wahrheit und auch keine Erklärung für mich.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Hallo an alle.

    Ich möchte von euch wissen ob auch Ausländer einen Verein gründen dürfen ?

    Weil Artikel 9 Absatz 1 steht:

    Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Ich beziehe mich hier auf alle Deutschen und damit sind bestimmt alle gebürtigen Deutschen gemeint, wenn ich mich nicht irre.

    Kann ich als Immigranten Sohn einen Verein oder eine Partei gründen ? Ich bin ihr geboren aber mein Vater ist in Ex-Jugoslawien geboren wurden.

    Warum steht da, alle Deutschen, und nicht jedermann wie im Absatz 3 des gleichen Artikels ?

    MFG

    Freddo

    PS: Das Buch aus dem ich die Infos habe ist von 2001
    Weil es ein deutschen Grundrecht ist, Ausländer kommen nicht in dessen genuss bzw. müssen sich auf Art 2 allgemeine Handlungsfreiheit berufen.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Weil es ein deutschen Grundrecht ist, Ausländer kommen nicht in dessen genuss bzw. müssen sich auf Art 2 allgemeine Handlungsfreiheit berufen.
    Letzteres gilt für den Fall das sie keinen Verein gründen dürfen oder dieser verboten wird. Die einfach gesetzlichen regelungen wurden schon genannt.

  10. #10
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Weil es ein deutschen Grundrecht ist, Ausländer kommen nicht in dessen genuss bzw. müssen sich auf Art 2 allgemeine Handlungsfreiheit berufen.
    Oh, danke. Was besagt diese Handlungsfreiheit.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

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