man hat es ja korrigiert:[Links nur für registrierte Nutzer]In der BR Deutschland wurde durch das Bundesverfassungsgericht der Begriff Volk aus dem Grundgesetz mit dem Begriff Staatsvolk und Staatsangehörigkeit gleich gesetzt (s. Bevölkerung) so dass auch eingebürgerte Ausländer ( z.B. Türken Kurden Russen ...) z. B. an Wahlen beteiligen können ohne daß dadurch ein Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestehen würde; dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Das Staatsvolk besteht demgemäß aus allen Staatsbürgern unabhängig davon auf welche Weise sie das Bürgerrecht erworben haben. Daher ist in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr allein das deutsche Volk sondern das Staatsvolk bzw. die Staatsangehörigen der Souverän des Staates.