Sorry hamburger du berufst dich auf das Beamtengesetz, ignorierst aber das Deutsche Richtergesetz, das den Rahmen auch für die Landesgesetzgebung gibt (Artikel 98 GG).
§ 46 Geltung des Bundesbeamtenrechts
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter im Bundesdienst bis zu einer besonderen Regelung die Vorschriften für Bundesbeamte entsprechend.Damit gilt § 33 Bundesdisziplinargesetz nicht für Richter.§ 64 Disziplinarmaßnahmen
(1) Durch Disziplinarverfügung kann nur ein Verweis ausgesprochen werden.
(2) Gegen einen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes kann nur Verweis, Geldbuße oder Entfernung aus dem Dienst verhängt werden.
hamburger, außer einem Antrag auf Disziplinarverfahren kann der Dienstherr, die oberste Dienstbehörde ihm gar nichts, nur das Dienstgericht. Ein Verweis für einen Ruhestandsrichter ist sinnlos.
Soll ich dir sagen was meiner Meinung Sache ist. Herr Fahsel ist bekannt dafür, das er Entscheidungen anderer Richter und Gerichte kritisiert, weil er anders entschieden hätte. Unterschiedliche Rechtsmeinungen gehören zu einem Rechtssystem und tragen zur Rechtspflege bei. Jedoch hält Herr Fahsel seine Meinung für den Nabel der Welt. Er schweigt nicht, weil er seine Alterversorgung verlieren könnte oder einen Teil, sondern weil er keine Beweise für Verstöße gegen § 339 StGB hat, sondern einfach nur seine Rechtsmeinung als übergeordnet gültig hinstellt. Der Herr ist ein Egomane, mehr nicht.
Wenn Leute wirklich hinter ihrer Kritik stehen, handeln sie auch danach. Es gibt solche Menschen in Deutschland, Schachtschneider und von Arnim sind solche Menschen. Auch wenn ich nicht immer mit ihrer Kritik übereinstimme und sie ab und zu auch manipulativ die Unwissenheit der Bürger ausnutzen, so sind sie durch ihr handeln glaubhafter, als der Herr Fahsel.