Das ist ein zweischneidiges Schwert. Zum Beispiel könnte man anführen daß die USA Erbschaften, auch gewerbliche, rigider besteuern.
Nur führt das dort einerseits zu Ausweichbewegungen in Kapitalgesellschaften und Stiftungen, andererseits ist es bezüglich Aus- oder Neugründung einfacher betrachtet man die Rahmenbedingungen.
Stranguliert man hier Personengesellschaften oder Eignergeführte Unternehmen können sich die Staatsdiebe schon mal überlegen wie sie die folgende Zahl der Firmenliquidierungen erklären werden.
Und was willst du besteuern? Den steuerrechtlich bilanzerten Buchwert einer Firma, was realistisch betrachtet nicht den Dreck unterm Fingernagel wert ist?
Es sollte jedem klar sein daß eine 10 Mio Produktionsanlage die nur für diesen Einsatzzweck einzigartig geeignet ist im Moment der Inbetriebnahme einen Marktwert ihres Kilopreises beim Schrotthändler hat, sollte die Erbschaftssteuerstrangulierung durch den Staat den Betrieb abwürgen.
Die einzigen die davon profitieren sind die Insolvenzverwalter.