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Thema: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Russland und die Ukraine waren bestimmt 500 Jahre eine Einheit wenn nicht sogar länger,die Keimzelle Russlands war der Kiewer Russ.Beide Völker sind Zwillinge und ein Völkerrecht ist da nur bedingt anwendbar.Das man 1954 die Krim der Ukraine angliederte war innere sowj.Angelegenheit und berührte das Völkerrecht nicht und war in der Sowjetunion im realen bedeutungslos.

    Ausserdem auf Grund des grossen russ.Bevölkerungsanteil in der Ost Ukraine wird das Land nie mehr zu einer Normalität kommen wenn es keine Veränderungen gibt.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #32
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Irgendwo muss der Rechtsweg ja mal zu Ende sein. Es gibt immerhin den IGH, der spricht verbindliche Urteile, gegen die auch keine Rechtsmittel mehr möglich sind, denn einen noch internationaleren Gerichtshof gibt es nicht. Und fast alle Staaten der Welt haben ihn anerkannt. Was ihm natürlich fehlt, ist so etwas wie eine Weltpolizei oder ein Weltgerichtsvollzieher, der die Urteile auch vollstreckt. Aber das wäre im Widerspruch zur Souveränität der Staaten.
    Was hat denn der Bürger eines Staates davon, wenn es seiner Regierung gelingt, weitere Gebiete dem Staatsgebiet zuzuschlagen?

    Ob Putin demnächst in Russland auch einen Solidaritätsbeitrag für die notleidende Krim erheben wird?



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #33
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Chronos, also ist nach deiner Ansicht, jemand der rational nach den tatsächlichen Fakten handelt und einen Zustand, den er durch eigenes Handeln nicht zu ändern vermag, ein Verräter. Sorry Chronos, aber in dem Bezug wäre Brandt nur ein Verräter gewesen, hätte man das Ziel der Wiedervereinigung aufgegeben, das hat man aber nicht.
    Man hat zu eigentümlichen Konstruktionen gegriffen um das Gebot der Wiedervereinigung und die tatsächlichen Fakten rechtskonform zu verbinden.

    Das Potsdamer Abkommen hat die Fakten geschrieben, die mit den in meinen vorherigen Posting erwähnten Verträgen auf eine völkerrechtskonforme Ebenen gehoben wurden.

    Ich zitiere aus dem [Links nur für registrierte Nutzer]:
    Man nimmt als Regierungschef einen von Siegermöchten aufgezwungenen Status quo zwar zur Kenntnis und holt optimale Handlungsspielräume für sein Land heraus, aber man schreibt ihn nicht als gottgegeben und unveränderlich bis in alle Ewigkeiten selbst einseitig fest. So etwas tun nur Verräter.

    Und was das Potsdamer Abkommen betrifft, ist dieses als völkerrechtswidrig einzustufen. Sieger sitzen ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Besiegten zusammen und beschließen sein Schicksal, ohne ihm auch nur die Möglichkeit eines Einspruchs zu geben. Ein Witz.

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Jeder der Vorschreiber hat hier auf seine Art Recht. Nichts ist für die Ewigkeit. Die Geschichte und die ewigen Wanderungsbewegungen auf der Erde beweisen es. Was die Krim betrifft, ändert sich in Sachen Sprache, Kultur, Gesicht der Städte und Landschaften gar nichts, wenn sie jetzt (wieder) zu Rußland gehört. Anders bei den deutschen Ostgebieten. Dort entwickelte sich ein historisch gewachsenes Agrarland mit schönen Städten, bestellten Feldern und aufgeräumten Wäldern nach dem Krieg zurück; im russ. Teil fast schon zur Steppen-und Sumpflandschaft, weil die Entwässerungstechnik z.B. im Memelland nicht beherrscht wurde. Wälder sehen aus, als ob Riesen Mikado spielen würden und Städte wie Dörfer sind heruntergekommen. Die einst hochentwickelten Provinzen zeigen heute das typische Gesicht Osteuropas.

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Niesmitlust
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Gerade die USA sollten sich mal an die eigene Nase fassen. Die Annexion von Hawaii war auch nicht gerade das, was nette Leute tun.

  6. #36
    GESPERRT
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Niesmitlust Beitrag anzeigen
    Gerade die USA sollten sich mal an die eigene Nase fassen. Die Annexion von Hawaii war auch nicht gerade das, was nette Leute tun.
    Auf dem Sektor kann sich die "halbe Welt" an die Nase fassen...quer durch die Menschheitssgeschichte!!

  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Man nimmt als Regierungschef einen von Siegermöchten aufgezwungenen Status quo zwar zur Kenntnis und holt optimale Handlungsspielräume für sein Land heraus, aber man schreibt ihn nicht als gottgegeben und unveränderlich bis in alle Ewigkeiten selbst einseitig fest. So etwas tun nur Verräter.

    Und was das Potsdamer Abkommen betrifft, ist dieses als völkerrechtswidrig einzustufen. Sieger sitzen ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Besiegten zusammen und beschließen sein Schicksal, ohne ihm auch nur die Möglichkeit eines Einspruchs zu geben. Ein Witz.
    Unter rein rechtlicher Betrachtung irrst du dich, Chronos.

    1. Das Potsdamer Abkommen enthält Regelungen zur Durchführung der Besatzung, die mit der HLKA konform gehen.

    2. Rechtlich gesehen erfolgte mit dem Potsdamer Abkommen auch keine HLKA-widrige Annektion der Ostgebiete, auch wenn aus dem Wortlaut des Abkommens hervorgeht, das diese Gebiete an Polen und die Sowjetunion fallen. Durch den Vorbehalt der friedensvertraglichen Regelungen handelte es sich rein rechtlich um eine mit der HLKA konformen verwaltungstechnische Unterstellung der Gebiete und der Delegation einer solchen ([Links nur für registrierte Nutzer]).

    3. Selbst die im Potsdamer Abkommen Reparationszahlungen gehen trotz zu dem Zeitpunkt fehlender Reparationsregelung mit der HLKA konform. Zum einen lässt Artikel 51 der HLKA Zwangsauflagen zu, zum anderen regelt Artikel 53 die Beschlagnahme von Gütern, die Kriegsunternehmungen dienen können. Zwar schreibt der Artikel die Rückerstattung bzw. die Entschädigung vor, überlässt die endgültige Regelung dem Abschluss eines Friedensvertrages bzw. einer rechtlich gleichzusetzende Regelung.

    4. Für die Bedingungen eines Friedensvertrages oder friedensvertraglicher Regelungen, gibt es keine völkerrechtlichen Vorschriften, die diktiert immer der Sieger.

    Rein rechtlich gesehen, stellt das Potsdamer Abkommen hinsichtlich Auslegung und damaliger Rechtsauffassung keine Völkerrechtsbruch da.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #38
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Auf dem Sektor kann sich die "halbe Welt" an die Nase fassen...quer durch die Menschheitssgeschichte!!
    Jeder Quadratmeter Boden, der heute einen Eigentuemer hat und heute nur noch per Grundstueckskauf oder staatlicher Enteignung rechtlich seinen Eigentuemer wechseln kann, war einmal herrenloses Land!
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  9. #39
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Rumpelstilz Beitrag anzeigen
    Jeder Quadratmeter Boden, der heute einen Eigentuemer hat und heute nur noch per Grundstueckskauf oder staatlicher Enteignung rechtlich seinen Eigentuemer wechseln kann, war einmal herrenloses Land!
    So weit zurück muß man das gar nicht verfolgen...Wie oft wird denn heutzutage ein Grundstück oder Objekt ge- und ver-kauft?!?!?!

  10. #40
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    So weit zurück muß man das gar nicht verfolgen...Wie oft wird denn heutzutage ein Grundstück oder Objekt ge- und ver-kauft?!?!?!
    Heute muss man ein Grundstueck kaufen, aber der Erste, der es als seinen Besitz hat eintragen lassen oder dem es als Besitz zugestanden wurde, hat es einfach nur abgesteckt. Er hat gar nichts dafuer bezahlt, jedenfalls keinen Kaufpreis entrichtet.

    Oder anders: Heute muss man fuer ein Grundstueck bezahlen. Vor 1500 hat man in Europa einfach Land gerodet oder noch nicht einmal das und sein Haus darauf errichtet. So etwas kann man heute nur noch in ganz wenigen entlegenen Regionen der Welt machen.
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



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