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Thema: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

  1. #11
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    ..............zunehmenden Domestizierung des Mannes!?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Steuergelder? Für einen Zivilprozess? Wäre mir neu, dass dafür der Staat aufkommt ...zumindest ist das alles, nur nicht die Regel.
    Auch wenn die Kosten dem Verlierer aufgetragen wird oder auf beide Parteien geteilt wird kann es nicht sein, dass unsere von Steuergelder bezahlten Beamten sich mit solchen Fällen beschäftigen müssen. Wir sind doch keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme am Gericht. Kosten sind schließlich nicht nur der Prozess, sondern auch der ganze Apparat.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Auch wenn die Kosten dem Verlierer aufgetragen wird oder auf beide Parteien geteilt wird kann es nicht sein, dass unsere von Steuergelder bezahlten Beamten sich mit solchen Fällen beschäftigen müssen.
    Wieso denn nicht? Der Streit ist rechtlich betrachtet eine völlig normale, absolut legitime und durchwegs begründete Angelegenheit, auch wenn das Thema oberflächlich betrachtet erstmal obskur erscheinen mag. Hätte sich der Streit um die gleichen Schäden, aber hervorgerufen durch ein Hobby oder eine bestimmte Gewohnheit/Eigenheit oder Eigenschaft des Mieters (z. B. eine bestimmte Erkrankung) gedreht, dann würden hier wohl nahezu alle sagen: "ne ganz normale, alltägliche Miet-/Kautionstreitigkeit halt". Weil es aber mit dem Pinkeln zu tun hat, erscheint es vielen als völlig obskur und krank. Das ist aber eine recht oberflächliche und kurzsichtige Betrachtung. Recht durchsetzt nunmal das gesamte menschliche Dasein. Die Legitimität einer gerichtlichen Klärung der Frage, wer einen Schaden und einen möglichen Ersatz desselbigen zu vertreten hat, bemisst sich nicht daran, ob die Schadensursache nun in einer vorsätzlichen, fahrlässigen Herbeiführung oder durch einen alltäglichen Gebrauch selbst einer Toilette herrührt.

    Was wäre denn deiner Meinung nach die Alternative dazu? Klage ablehnen, weil's mit Toilette und Pinkeln zu tun hat? Hört dann Recht vor der Klootüre auf? Oder wie wäre aus deiner Sicht sowas ansonsten zu lösen?

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    ..............zunehmenden Domestizierung des Mannes!?
    Ich halte dieses Stehpinkel-Gebot für übertriebene Selbstdarstellung von armen Würstchen, die damit ihre nicht vorhandene sonstige Männlichkeit aufmöbeln wollen.
    Warum soll ich in meiner eigenen Bude im Stehen pissen und damit langfristig Urinstein im ganzen Bad produzieren?

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen

    Was wäre denn deiner Meinung nach die Alternative dazu? Klage ablehnen, weil's mit Toilette und Pinkeln zu tun hat? Hört dann Recht vor der Klootüre auf? Oder wie wäre aus deiner Sicht sowas ansonsten zu lösen?
    Dafür müsste es einen Schnellrichter geben, der vor Ort sich den Fall ansieht und entscheidet. Mit Verstand ist das eine Sache von fünf Minuten.

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Wieso denn nicht? Der Streit ist rechtlich betrachtet eine völlig normale, absolut legitime und durchwegs begründete Angelegenheit, auch wenn das Thema oberflächlich betrachtet erstmal obskur erscheinen mag. Hätte sich der Streit um die gleichen Schäden, aber hervorgerufen durch ein Hobby oder eine bestimmte Gewohnheit/Eigenheit oder Eigenschaft des Mieters (z. B. eine bestimmte Erkrankung) gedreht, dann würden hier wohl nahezu alle sagen: "ne ganz normale, alltägliche Miet-/Kautionstreitigkeit halt". Weil es aber mit dem Pinkeln zu tun hat, erscheint es vielen als völlig obskur und krank. Das ist aber eine recht oberflächliche und kurzsichtige Betrachtung. Recht durchsetzt nunmal das gesamte menschliche Dasein. Die Legitimität einer gerichtlichen Klärung der Frage, wer einen Schaden und einen möglichen Ersatz desselbigen zu vertreten hat, bemisst sich nicht daran, ob die Schadensursache nun in einer vorsätzlichen, fahrlässigen Herbeiführung oder durch einen alltäglichen Gebrauch selbst einer Toilette herrührt.

    Was wäre denn deiner Meinung nach die Alternative dazu? Klage ablehnen, weil's mit Toilette und Pinkeln zu tun hat? Hört dann Recht vor der Klootüre auf? Oder wie wäre aus deiner Sicht sowas ansonsten zu lösen?
    Völlig richtig gehandelt. Zumal der Richter darauf hin wies, wolle der Vermieter Schadenersatz, hätte er ihn ( Beklagten ) hinweisen müssen vor dem Einzug.
    Denke der Grossteil sind auch Stehpinkler.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Dafür müsste es einen Schnellrichter geben, der vor Ort sich den Fall ansieht und entscheidet. Mit Verstand ist das eine Sache von fünf Minuten.
    Damit würde dem Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht unbedingt Genüge getan. Zudem würde sowas zu einer Zwei-Klassen-Justiz führen, was einen Rattenschwanz an Streitigkeiten nach sich ziehen würde, welcher Fall denn nun Anspruch auf welche Verfahrensart hat. So einfach über's Knie lassen sich solche Fälle auch nicht unbedingt entscheiden... der Teufel steckt da oft im Detail.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Damit würde dem Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht unbedingt Genüge getan. Zudem würde sowas zu einer Zwei-Klassen-Justiz führen, was einen Rattenschwanz an Streitigkeiten nach sich ziehen würde, welcher Fall denn nun Anspruch auf welche Verfahrensart hat. So einfach über's Knie lassen sich solche Fälle auch nicht unbedingt entscheiden... der Teufel steckt da oft im Detail.
    Dann sollte man für jeder solcher Klagen eine Sicherheitsleistung von 100.000,00 €uro abverlangen, damit Ruhe ist.

  9. #19
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Damit würde dem Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht unbedingt Genüge getan. Zudem würde sowas zu einer Zwei-Klassen-Justiz führen, was einen Rattenschwanz an Streitigkeiten nach sich ziehen würde, welcher Fall denn nun Anspruch auf welche Verfahrensart hat. So einfach über's Knie lassen sich solche Fälle auch nicht unbedingt entscheiden... der Teufel steckt da oft im Detail.
    Wir haben längst eine Zwei-Klassen-Justiz !

    Welcher Richter wagt es , energisch gegen Migranten vorzugehen ?[Links nur für registrierte Nutzer] und noch toller[Links nur für registrierte Nutzer]


    Ohne einen guten und versierten, sprich teuren Fach-Anwalt hat man eh verloren. Ok, es sei denn, man ist Asylant, Ausländer oder Migrant, und hat die Gutmenschen-Musel-Presse hinter sich.

  10. #20
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Lebe in dieser realen wunderschönen Welt ohne religiöse Fanatiker
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen



    Nein, das ist (D)EIN falsches Verständnis davon! Zumal du hier zwei grundverschiedene Bereiche in höchst unzulässiger Weise vermengst, nämlich einerseits die Zivilgerichtsbarkeit und andererseits das Strafwesen. Dein Fazit ist vergleichbar, als würde man feststellen, dass in einer Klinik einerseits die Böden überpenibel gereinigt werden, zugleich aber häufig ärztliche Fehldiagnosen in der Ambulanz gestellt werden. Solch ein Vergleich macht schlichtweg keinen Sinn!

    Wer mit einer Waffe oder bewußter Gewaltanwendung einen Menschen umbringt ist und bleibt ein Mörder und für eine Mörder - Egal ob man ihn des Todschlags "verurteilt" ( ) wurde - kann es keinerlei "Hafterleichtung geben in einem zivilisierten Rechtsstaat! Wie kann es sein , daß ein Todschläger ( Richtig : MÖRDER) Hafterleichterung wegen guter Führung im Knast ( Wegen "guter Fühhühühührung" i m KNAST! Ich lache mich kaputt! )bekommt ? .........Das gibt es nur in dem zunehmend dekadenten und mehr und mehr degenerienden "Europa" bzw. Deutschland!
    Hast du schon mal an die Hinerbliebenen der Opfer gedacht ? Muss doch ein schönes Gefühl und freudiges Ereignis... Ja so was wie eine "Wiedergeburt" für die Hinterblieben sein wenn sie dem ehemaligen Mörder so rein zufällig im örtlichen Supermarkt wieder begegnen .........

    Respekt würde sich die sogenannte Justiz erwerben wenn sie konsequent handeln würde. Nur ; sie läßt sich konsequent von den Tätern ; Mördern mit Hilfe von sogenannten "Psychologen" verarschen und vorführen ..........( => Fall Tugce )
    Da ist einmal Oma´s Ohrfeige; die ach so schwere Kindheit und der Taschengeldmangel mit verantwortlich zu machen , daß der Mörder zum Mörder wurde! ..........................Angesichts der "Urteile" der Justiz müssen den Opfern und den Hinterbliebenen die Tränen in die Augen steigen, während der Mörder sich auf Volpension auf Steuerzahlers Kosten freut ; weiß´, daß er nach ein paar Jahren wegen guter Führung im Knast frei kommt und die Oma weiß ´, daß für Verbrecher mehr Energie ; Kraft und Geld aufgewandt wird als zur Versorgung von loyal zum Gesetz stehenden und in Würde gealterten Bürgern!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

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