AW: Ein generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts
Zitat von Murmillo
30km/h - (30/10+4)km/h =23 km/h
10% vom angezeigten Tachowert + 4km/h darf die Abweichung betragen
Der Tacho darf zuviel anzeigen, aber nicht zuwenig.
Interessiert aber hier sowieso nicht. Die Polizei kümmert nicht, was der Tacho anzeigt sondern aussschließlich wie schnell man tatsächlich gefahren ist.