Zitat Zitat von Frumpel Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist es nun mal nicht. Der Dienstherr erwartet einerseits von seinen Dienern den Verzicht auf gängige Arbeitnehmerrechte, z.B. Maßnahmen des Arbeitskampfes, und bürdet seinen Dienern die Pflicht zur politischen Mäßigung (bis hin zur absoluten Neutralität) auf, gewährt andererseits als Zeichen seinen Fürsorge einen unkündbaren Arbeitsplatz und sichere Bezüge, die auch über den Tod hinaus in Form von Hinterbliebenenpensionen an die überlebenden Ehepartner gezahlt werden. Allzu üppig im Vergleich zur freien Wirtschaft sind die Bezüge übrigens nicht, und auch die Pensionen sind nur wenige Prozent über den Renten. Ein sehr kleine Gruppe von Spitzenbeamten dürfen nicht zum Maßstab werden, das wäre genau so falsch wie wenn man die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden mit dem Einkommen eines Finanzsekretärs vergleicht. Und: Beamte gibt es nicht nur in der Verwaltung, diese macht nur einen geringen Teil dieser Berufsgruppe aus.
Der Verzicht auf Arbeitskampf wird ja schon mal vom öffentlichen Dienst ignoriert. Ebenso die politische Mäßigung. Solange Beamte Wahlrecht haben werden sie ihren Herren bei dem es ihnen gut geht wählen und nicht nach dem was für das Land. Selbst wenn sie die Regierung hassen würden. Sie würden sie wählen. Darum MUSS das Wahlrecht für Beamte fallen. Eine Beamtenpension ist in der Regel mindestens doppelt so hoch wie eine Rente. Ein Vorstandsvorsitzender erarbeitet sein Geld in der freien Wirtschaft. Diese betreibt Wertschöpfung. Der Beamte lebt AUSSCHLIEßLICH von dem Geld das dem Wert-schöpfenden abgepresst wurde. Da auch noch zu beanstanden das ein Einkommen in der Kategorie geringer ist , ist schon mehr als dreist. Beamte stehen auf einer Stufe mit Sozialempfängern. Sie betreiben keine Wertschöpfung. Zum größten Teil wird ihre Leistung gar nicht benötigt. Nahezu alle Beamtenleistungen lassen sich auch durch Dienstleister sowie soziale Arbeitskräfte abwickeln.