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Thema: Ein erstaunliches Dokument

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Ein erstaunliches Dokument

    Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?


    Staatsangehörigkeitsausweis


    Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der [Links nur für registrierte Nutzer] ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der [Links nur für registrierte Nutzer] mit [Links nur für registrierte Nutzer] Beweiskraft dokumentiert. (Nur) Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Als [Links nur für registrierte Nutzer] fungiert [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer](StAG).



    Hintergrund

    Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen [Links nur für registrierte Nutzer] oder [Links nur für registrierte Nutzer] kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] sondern legt die Vermutung (vgl. [Links nur für registrierte Nutzer]) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren [Links nur für registrierte Nutzer] des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

    Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden daher höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt als für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises. Bedingt durch das vom [Links nur für registrierte Nutzer] (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren [Links nur für registrierte Nutzer] bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte [Links nur für registrierte Nutzer] (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] ([Links nur für registrierte Nutzer]), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das [Links nur für registrierte Nutzer] beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    <font color="#252525"><span style="font-family: sans-serif">[Links nur für registrierte Nutzer]

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument


  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen



    "Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


    1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

    Und
    2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    "Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


    1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

    Und
    2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!
    Richtig, deswegen gibt es ja noch eine zweite Urkunde:


    [Links nur für registrierte Nutzer]

  5. #5
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Richtig, deswegen gibt es ja noch eine zweite Urkunde:


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das ist aber leider der falsche Antrag, der gilt fuer die, welche nachweisen muessen, da sie woanders lebten, das ihre Abstammung deutscher Herkunft ist.

    Das was du meinst ist der Staatsangehörigkeitsausweis, da du Deutscher bist.
    Ist aber genauso ein Schwachsinn.

    Ferner sollten die mal prüfen ob die diese veralteten Anträge überhaupt noch verwenden dürfen.
    Schließlich hat die Bundesdruckerei nur noch einen halben Adler seit ihrer Teilprivatisierung und die drucken auch so.

  6. #6
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Das ist aber leider der falsche Antrag, der gilt fuer die, welche nachweisen muessen, da sie woanders lebten, das ihre Abstammung deutscher Herkunft ist.

    Das was du meinst ist der Staatsangehörigkeitsausweis, da du Deutscher bist.
    Ist aber genauso ein Schwachsinn.

    Ferner sollten die mal prüfen ob die diese veralteten Anträge überhaupt noch verwenden dürfen.
    Schließlich hat die Bundesdruckerei nur noch einen halben Adler seit ihrer Teilprivatisierung und die drucken auch so.



    was heißt das? halber adler? bitte kläre mich auf.

    grüßle s.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  7. #7
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    "Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


    1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

    Und
    2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!
    Durch die neuen Reisepässe ist das erledigt. Bei der Einreise in andere (außereuropäische) Länder darfste jetzt deine beiden Zeigefingerchen auf ne Glasplatte drücken... und wirst durchgelassen, weil du der bist, der du sagst, dass du es bist.

  8. #8
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von RUMPEL Beitrag anzeigen
    Durch die neuen Reisepässe ist das erledigt. Bei der Einreise in andere (außereuropäische) Länder darfste jetzt deine beiden Zeigefingerchen auf ne Glasplatte drücken... und wirst durchgelassen, weil du der bist, der du sagst, dass du es bist.
    Wo? Ok USA glaube ich sofort...und wo sonst noch?

  9. #9
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wo? Ok USA glaube ich sofort...und wo sonst noch?
    Thailand, Malaysia, Cambodia, Singapore, Hong Kong (China). Andere Länder habe ich in diesem Jahr noch nicht bereist. Es dürfte aber klar sein, dass die meisten Länder inzwischen weltweit sich an diesem Kontrollsystem beteiligen. Teilweise macht man aber nach meinen Beobachtungen nur Stichproben.

  10. #10
    Subversiv Benutzerbild von Silencer
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich gewusst. Und das schon vor 35 Jahren.
    Ich als schlesischer Deutschstämmiger, dort auch noch geboren, habe ich nach meiner Übersiedlung nach West-Deutschland sofort darauf bestanden nicht nur Personalausweis zu erhalten sondern die Einbürgerungsurkunde und den Staatsangehörgkeitsausweis. Als Beweise konnte ich Stammbuch der Familie, Heiratsurkunden meiner Eltern und Großeltern, Wehrmachtsausweis meines Vaters, Geburtsurkunden meiner Ur-Großeltern, Großeltern, Eltern, alte Sparkassenbücher usw.
    Ich bin also deutscher als viele von euch! Einen deutschen Schäferhund brauchte ich nicht nachweisen, und das in Bayern! Aber Deutschland und Bayern waren im Jahr 1981 noch Rechtstaaten.

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