0190 geht, 0900 kommt: Das sollten Sie jetzt wissen:
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Zum 1. Januar 2006 werden die 0190-Nummern nun endgültig abgeschaltet. Wer eine solche Nummer anruft, wird dann nur noch eine Bandansage hören, in der er auf die Abschaltung und möglicherweise auf eine neue – teure - Nummer hingewiesen wird. Diese Bandansage, die übrigens kostenlos sein muss, war ein Eingeständnis der Bundesnetzagentur an die Branche, die durch die Abschaltung Umsatzeinbußen fürchtete. An die Stelle der 0190 treten jetzt die 0900-Nummern. Diese werden zwar schon seit fast drei Jahren vergeben und liefen lange parallel zu den 0190-Nummern. Doch ab Anfang 2006 sollen sie die alten Nummern vollständig ersetzen.
Das müssen Sie über die 0900-Nummern wissen:
- Bei den 0900-Nummern gibt es kein festes Tarifschema. Die Kosten, die bei der Anwahl einer solchen Nummer entstehen, können vom Anbieter frei festgelegt werden. Die Preisobergrenze liegt allerdings bei zwei Euro pro Minute oder (bei Blocktarifen) bei 30 Euro pro Einwahl. Wieviel der Dienst im Einzelfall kostet, muss Ihnen vor Beginn der Kostenpflicht angesagt werden. Die Tarifansage selbst muss kostenlos sein.
- Wer über eine 0900-Nummer einen Mehrwertdienst anbietet, muss sich einem festen Schema unterwerfen. Unter den Nummern 0900-1 dürfen nur reine Informationsdienste angeboten werden. Die 0900-3 ist für Unterhaltungsdienste vorgesehen, unter 0900-5 können „sonstige Dienste“ angeboten werden. Darunter fallen auch Erotikangebote.
- Verbindungen über eine 0900-Nummer müssen automatisch nach einer Stunde getrennt werden.
- Dialer dürfen sich in Deutschland ausschließlich über die Rufnummerngasse 0900-9 einwählen. Tun sie das nicht, muss der Verbraucher die anfallenden Kosten nicht bezahlen.
- Auch bei Telefaxdiensten über 0900-Nummern muss der Tarif mitgeteilt werden. Wenn es sich dabei um einen zeitabhängigen Tarif handelt, muss der Anbieter daneben mitteilen, wie viele Seiten das Fax umfasst.
- Die 0900-Nummern werden nicht mehr in Tausenderblöcken an Netzbetreiber abgegeben, sondern einzeln an Diensteanbieter – auch an einzelne Privatpersonen. Wer sich eine 0900-Nummer zuteilen lässt, ist verpflichtet, bei der Bundesnetzagentur Namen und Anschrift zu hinterlegen. Die Weitervermietung der Nummer ist nicht erlaubt, eine Übertragung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
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