Lt. GG darf die BW nur zur äußeren Verteidigung eingesetzt werden. Wenn du meinst, die BW würde einen Austritt eines Bundeslandes nicht verhindern, dann doch deshalb, weil sie es lt. GG nicht darf. Wenn dass GG dbzgl. geändert werden würde, dann könnte sie in diesen Fall im Marsch gesetzt werden.