Nein, den Artikel 146 könnte man auch einfach streichen. Spielt nur keine Rolle, da er im Wesentlich ohnehin gilt und eine politische Binsenweisheit ist.
Wer er auch immer eine andere Verfassung in Deutschland durchsetzt, hat das Grundgesetz abgeschafft und einer anderen Verfassung Geltung verschafft.
Das hatten wir ja in Deutschland, genauer gesagt in Preußen 1848/50. Friedrich Wilhelm IV. hieß der Diktator. Aber in anderen deutschen Staaten dürfte es ähnlich gewesen sein, nur kenne ich da die Geschichte nicht so genau.
Über die Verfassung des Deutschen Bundes und die Verfassung des Deutschen Reiches (beide 1871) hat auch das Volk nicht abgestimmt, sondern der Reichstag. Beim Norddeutschen Bund 1866 war es ähnlich.
Ne ne, es ist schon so wie ich es sage und demgemäß gilt Art. 146 weiter und dies wurde zuletzt dadurch klar gemacht, dass er auch weiterhin in der neuen Fassung steht. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass eine europäische Verfassung (Im Zuge des Lissabon-Verfahrens) nur durch den Art. 146 zu bewerkstelligen sei und hat damit seinen Anspruch erneut bekräftigt.
Der Art 146 hat nämlich, wie erwähnt, auch Ewigkeitscharakter, ohne dass dies explizit erwähnt werden muss. Ähnlich übrigens wie Art. 79, der eine Ewigkeitsklausel für Art. 1 und 20 enthält, aber keine explizite für sich selbst und damit für den bindenden Charakter des Artikels.
Das hier ist der gültige Artikel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Warum "Ergo"?
Der Artikel beschreibt bloß, wann die jetzige Verfassung ihre Gültigkeit verliert. Nämlich dann, wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt.
Das ist übrigens das Schicksal jeder Verfassung, die jemals in Kraft war und durch eine andere abgelöst wurde.
Als Vermächtnis lässt vielleicht Merkel den Artikel noch mal ändern,
in dem "von dem deutschen Volke" durch "von den schon länger hier Lebenden und den neu Dazugekommenen" ersetzt wird.
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