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Thema: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Sandra
    Kann man nicht ein einziges mal sachlich bleiben? ^^

    Der Thread ist übrigens nicht so schockierend wie du glabust, Klopperhorst - uns allen war schon vorher klar, dass auch Ausländer ein Recht auf Sozialhilfe / jetztiges Alg II haben...
    Man muss es doch verdeutlichen. Es bedeutet, daß jeder Mensch auf deutschem Boden Anspruch auf soziale Leistungen hat, die weit über das, was man unter Versorgung mit Essen und einer Unterkunft versteht, hinausgehen. Damit meine ich gar nicht einmal die Asylanten, sondern eben jene, die nach 1 Jahr Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe, also auch eine kostenlose Wohnung, Einrichtung, Kindergeld usw. haben.

    Das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Es gilt für jeden Menschen der Welt!

  2. #32
    Mitglied Benutzerbild von Kazuya
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Scrooge
    Es gibt überhaupt keine "Sozialhilfe" mehr...
    Das ist so nicht richtig.
    Leistungen nach SGB XII werden als Sozialhilfe bezeichnet!
    Der Kuchen ist verteilt, die Krümel werden knapp! Kettcar - Deiche
    Mitglied der Linksfraktion

  3. #33
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Kazuya
    Das ist so nicht richtig.
    Leistungen nach SGB XII werden als Sozialhilfe bezeichnet!
    Eigentlich eher als Sozialgeld...
    Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Kazuya
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Man muss es doch verdeutlich. Es bedeutet, daß jeder Mensch auf deutschem Boden Anspruch auf soziale Leistungen hat, die weit über das, was man unter Versorgung mit Essen und einer Unterkunft versteht, hinausgehen. Damit meine ich gar nicht einmal die Asylanten, sondern eben jene, die nach 1 Jahr Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe, also auch eine kostenlose Wohnung, Einrichtung, Kindergeld usw. haben.
    Ich sehe schon, du bist nicht sonderlich vertraut mit der Materie...

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Es gilt für jeden Menschen der Welt!
    WAS?!?!?! 8o Shocking...
    Der Kuchen ist verteilt, die Krümel werden knapp! Kettcar - Deiche
    Mitglied der Linksfraktion

  5. #35
    Sandra
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Man muss es doch verdeutlichen. Es bedeutet, daß jeder Mensch auf deutschem Boden Anspruch auf soziale Leistungen hat, die weit über das, was man unter Versorgung mit Essen und einer Unterkunft versteht, hinausgehen. Damit meine ich gar nicht einmal die Asylanten, sondern eben jene, die nach 1 Jahr Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe, also auch eine kostenlose Wohnung, Einrichtung, Kindergeld usw. haben.

    Das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Es gilt für jeden Menschen der Welt!
    Stimmt - aber es nimmt nicht jeder Mensch auf der Welt in Anspruch, dafür ist Deutschland dann doch en bissl klein.

    Und ich denke dass es richtig ist, dass diese Versorgung gewährleistet ist. Falls es nämlich nicht so wäre, würden hier in Deutschland einige Leute krepieren, und das kann man mit unsere Moral und Ethik nicht vereinbaren.

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Kazuya
    Ich sehe schon, du bist nicht sonderlich vertraut mit der Materie...
    Nicht? Dann beweise mir das Gegenteil.

  7. #37
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Nicht? Dann beweise mir das Gegenteil.
    Das hast Du selbst in diesem Strang bereits vorzüglich erledigt! :]
    Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative

  8. #38
    Liegnitz
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Man muss es doch verdeutlichen. Es bedeutet, daß jeder Mensch auf deutschem Boden Anspruch auf soziale Leistungen hat, die weit über das, was man unter Versorgung mit Essen und einer Unterkunft versteht, hinausgehen. Damit meine ich gar nicht einmal die Asylanten, sondern eben jene, die nach 1 Jahr Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe, also auch eine kostenlose Wohnung, Einrichtung, Kindergeld usw. haben.

    Das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Es gilt für jeden Menschen der Welt!
    Darum kann es einfach immer wieder nur heißen.
    Rückführung aller arbeitslosen, kriminellen, integrationsunwilligen Ausländer!!!

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Scrooge
    Das hast Du selbst in diesem Strang bereits vorzüglich erledigt! :]
    Stimmt:

    Ich habe auf dieses Problem hingewiesen, was einige anscheinend als selbstverständlich abhandeln wollen.

    Ansonsten kann ja jeder hier nachlesen, was Sache ist:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    "Nach § 2 AsylbLG erhalten diese Personen nach drei Jahren Leistungen in Höhe der Sozialhilfe nach dem SGB XII als Geldleistung, wenn der Ausländer seine Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst hat. Die Betroffenen bleiben aber ausgeschlossen von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/ "Hartz IV")."

  10. #40
    Mitglied Benutzerbild von Kazuya
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Scrooge
    Eigentlich eher als Sozialgeld...
    Die pdf Datei, die man unter [Links nur für registrierte Nutzer]

    Downloads:
    Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    sich runterladen kann, spricht von Sozialhilfe.
    Der Kuchen ist verteilt, die Krümel werden knapp! Kettcar - Deiche
    Mitglied der Linksfraktion

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