Die Verbraucherzentrale informiert auf Ihrer Onlinepräsenz ebenfalls über diverse Gesetzesänderungen.
Hier als Ergänzung was bisher keine (kaum) Erwähnung fand.
Quelle: verbraucherzentrale.de
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Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbraucher:innen
Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbraucher:innen vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher:innen stehen sollen, etwa Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher:innen betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.
Gesetz über digitale Dienste: "Digital Services Act" (DSA)
Mit dem „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen. Gleichzeitig bekommen Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. So müssen Nutzer:innen künftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzer:innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.
Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz
Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.
Einwegpfand wird ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher.