Zum ersten Teil: Ich glaube du hast mich da etwas missverstanden! Dein Post sprengt sicher keinen gesetzlichen Rahmen, ich wollte lediglich darauf hinaus, dass das es wohl eher Rechtsbeugung ist, ein mögliches Strafmaß generell nicht auszunutzen, als dieses eben in bestimmten Fällen zu tun - denn mir schien, du würdest eine Gefängnisstrafe für eine solche Tat generell ablehnen... (was ja dein gutes Recht ist, nur der Vorwurf der Rechtsbeugung greift hier eben nicht...)Zitat von Manfred_g
Zum zweiten: Mich freut sehr, dass du anscheinend einen ausgeprägten Wortschatz besitzt, wie mich dieser (und vor allem wovon) läutern soll, bleibt mir allerdings schleierhaft...
Zum dritten: Der Artikel war letztendlich zu kurz, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können (wie erwähnt, auch ich halte die Strafe für unangemessen, wenn auch aus anderen Gründen) - jedoch klang es für mich aus dem Artikel so, als habe sich der Angeklagte vor Gericht ähnlich der ihm vorgeworfenen Tat gebärdet... Für kaum vorstellbar halte ich, dass der Richter in seiner Begründung von einem Denkzettel sprach, die Strafe wohl aber auf den Angeklagten aber abschreckend wirken soll...
Die Mühe mal im StGB nachzuschauen, in welchem Strafrahmen sich eine Verurteilung wegen Beleidigung vollziehen kann, überlasse ich gerne dir - aber wie gesagt, ich gehe mal davon aus, dass der Richter sich in eben diesem Rahmen bewegt:
Also (und das war ja mein Vorwurf), wie kommst du dazu, dem Mann "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, so er sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt?