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Thema: Böser alter Mann

  1. #21
    GESPERRT
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Manfred_g
    Ich glaube nicht, daß ich ein rechtliches Problem zu fürchten habe (solange nicht Recht gegen mich gebeugt oder gebrochen wird, womit sich der Kreis schlösse). Das zum Einen.

    Was verschiedene Formen der Beleidigung betrifft...nimm dir eine Viertelstunde Zeit, setze dich vor mich und ich rezitiere dir aus dem Schatzkästlein bayerischer (Schimpf-)Wortschöpfungen einen kleinen Auszug, der dich den Rest deines Lebens lang läutern wird!
    Komm mir also nicht mit der "ultimativen" Beleidigung durch ein einziges Wort.

    Die Begründung, daß der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet ist für mich genau der Zentralpunkt des Übels und damit auch meiner Kritik, da mit solchen "Erwartungen" des Richters jeder Mist zu rechtfertigen ist.
    Der überzogene Hang in Deutschland zu prophylaktischer Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung ist längst zu einer Krankheit entartet. (Oops, wieviel Jahre kostet mich das jetzt?) Was soll der Blödsinn, jemanden einzusperren, mit der Begründung, daß er womöglich wieder jemanden beleidigen könnte? Reicht es nicht aus, solange zu warten, bis dieser Fall eingetreten ist? Wozu man sich bei Triebmördern erst seit kurzem so richtig durchringen kann, wird hier unter anderem Namen mit einer Lockerheit durchgezogen, daß mir schlecht wird: eine Art "Sicherheitsverwahrung im voraus". Daß ich mit meiner Einschätzung nicht ganz im Absurden liege, zeigt doch auch die Tatsache, daß man in die Berufung geht.
    Zum ersten Teil: Ich glaube du hast mich da etwas missverstanden! Dein Post sprengt sicher keinen gesetzlichen Rahmen, ich wollte lediglich darauf hinaus, dass das es wohl eher Rechtsbeugung ist, ein mögliches Strafmaß generell nicht auszunutzen, als dieses eben in bestimmten Fällen zu tun - denn mir schien, du würdest eine Gefängnisstrafe für eine solche Tat generell ablehnen... (was ja dein gutes Recht ist, nur der Vorwurf der Rechtsbeugung greift hier eben nicht...)

    Zum zweiten: Mich freut sehr, dass du anscheinend einen ausgeprägten Wortschatz besitzt, wie mich dieser (und vor allem wovon) läutern soll, bleibt mir allerdings schleierhaft...

    Zum dritten: Der Artikel war letztendlich zu kurz, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können (wie erwähnt, auch ich halte die Strafe für unangemessen, wenn auch aus anderen Gründen) - jedoch klang es für mich aus dem Artikel so, als habe sich der Angeklagte vor Gericht ähnlich der ihm vorgeworfenen Tat gebärdet... Für kaum vorstellbar halte ich, dass der Richter in seiner Begründung von einem Denkzettel sprach, die Strafe wohl aber auf den Angeklagten aber abschreckend wirken soll...
    Die Mühe mal im StGB nachzuschauen, in welchem Strafrahmen sich eine Verurteilung wegen Beleidigung vollziehen kann, überlasse ich gerne dir - aber wie gesagt, ich gehe mal davon aus, dass der Richter sich in eben diesem Rahmen bewegt:
    Also (und das war ja mein Vorwurf), wie kommst du dazu, dem Mann "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, so er sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt?
    Geändert von Polemi (05.09.2006 um 13:59 Uhr) Grund: Edit: falsches darf wech...

  2. #22
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Böser alter Mann

    Als Strafmaß sieht § 185 StGB (Beleidigung) eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

    Teures Fluchen

    Sie sehen den Polizisten und haben den ersten Fluch schon auf den Lippen. Aber vorsicht! Lassen Sie sich nicht erwischen und bei einer Diskussion mit den Ordnungskräften nicht hinreißen, die Beamten zu beleidigen. Denn dies kann ganz schön teuer werden. Ob 'Idiot', 'Wegelagerer' oder nur den Vogel zeigen: Das Strafgesetzbuch sieht bei Beamten-Beleidigung ein Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe mit 10 bis 30 Tagessätzen vor.
    » Geldbußen für Beleidigungen - einige Beispiele aus Gerichtsurteilen
    Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Angeklagten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel eines Netto-Monatslohns. Wer also zum Beispiel 2.000 Euro netto verdient, bekommt bei 25 Tagessätzen eine Geldstrafe von rund 3.300 Euro. Es kann also ganz schön teuer werden, wenn man seinen Ärger nicht herunter schluckt und bei einer Diskussion über ein Knöllchen seine Fassung verliert.


    So viel zur Verhältnismäßigkeit, gegenüber der beleidigenden Bezeichnung "Nigger"!
    Die übrigens täglich hundertfach in den Music-Videos der Rap und Hip-Hop Szene, unseren Kids um die Ohren gehauen wird!
    Geändert von bernhard44 (05.09.2006 um 13:50 Uhr)

  3. #23
    Zu Gleich! Benutzerbild von Nephtys
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Der Richter ist ein Gutmenschen Spinner, nenn es doch beim Wort.
    Seid Stolz, seid Ehrenvoll, seid Weise,

    denn das ist das einzige das sie fürchten!

    "Und als letztes schenke ich dem Mensch die Hoffnung, sprach der Herr"

  4. #24
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Modena 360
    Nach der in der BRD ansonsten üblichen Rechtspraxis werden für Ersttäter keine Freiheitsstrafen verhängt. In manchen schweren Fällen, in denen Freiheitsstrafen angemessen erscheinen, werden diese zur Bewährung ausgesetzt. Siehe den von mir verlinkten Fall: Ein Typ vergewaltigt die eigene Tochter und bekommt zwei Jahre auf Bewährung - also nichts, wenn er sich in Zukunft unauffällig verhält. Ein unbescholtener Bürger von 74 Jahren hingegen soll für vier Monate hinter Gitter, weil er zu einem Neger »Nigger« gesagt hat.

    Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben!

    Oder soll man das Urteil lieber so verstehen: »Wenn du mal wieder die Lust verspürst, einen Neger 'Nigger' zu nennen, unterdrücke sie und suche dir lieber eine weiße Frau, die du statt dessen vergewaltigen kannst«?!?


    Das Urteil muss man nicht verstehen!
    Man kann es akzeptieren oder Berufung dagegen einlegen!
    Und zur Verhältnismäßigkeit habe ich mich genau so geäußert, ich sehe sie hier als nicht gegeben an!

  5. #25
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Polemi666
    Zum ersten Teil: Ich glaube du hast mich da etwas missverstanden! Dein Post sprengt sicher keinen gesetzlichen Rahmen, ich wollte lediglich darauf hinaus, dass das es wohl eher Rechtsbeugung ist, ein mögliches Strafmaß generell nicht auszunutzen, als dieses eben in bestimmten Fällen zu tun - denn mir schien, du würdest eine Gefängnisstrafe für eine solche Tat generell ablehnen... (was ja dein gutes Recht ist, nur der Vorwurf der Rechtsbeugung greift hier eben nicht...)

    Zum zweiten: Mich freut sehr, dass du anscheinend einen ausgeprägten Wortschatz besitzt, wie mich dieser (und vor allem wovon) läutern soll, bleibt mir allerdings schleierhaft...

    Zum dritten: Der Artikel war letztendlich zu kurz, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können (wie erwähnt, auch ich halte die Strafe für unangemessen, wenn auch aus anderen Gründen) - jedoch klang es für mich aus dem Artikel so, als habe sich der Angeklagte vor Gericht ähnlich der ihm vorgeworfenen Tat gebärdet... Für kaum vorstellbar halte ich, dass der Richter in seiner Begründung von einem Denkzettel sprach, die Strafe wohl aber auf den Angeklagten aber abschreckend wirken soll...
    Die Mühe mal im StGB nachzuschauen, in welchem Strafrahmen sich eine Verurteilung wegen Beleidigung vollziehen kann, überlasse ich gerne dir - aber wie gesagt, ich gehe mal davon aus, dass der Richter sich in eben diesem Rahmen bewegt:
    Also (und das war ja mein Vorwurf), wie kommst du dazu, dem Mann "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, so er sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt?
    1) ist damit geklärt
    2) nach besagter Viertelstunde würdest du manches, was du bisher als Beleidigung aufgefaßt hast, bestenfalls als rauhe Liebkosung bewerten. Darin läge die Läuterung
    3) ich werfe dem Richter keine "verachtenswerte Rechtbeugung" vor, ich "behaupte" nicht, ich "meine" aber. Wie aus dem Zusatz "in meinen Augen" hervorgeht, handelt es sich um eine subjektive Meinungsäusserung.
    Da wir niemals endgültig klären werden können, was verachtenswert ist und was nicht, sollten wirs in diesem Punkt dabei belassen. In meinen Augen ist es verachtenswert.
    Wie sieht es mit dem Begriff Rechtsbeugung aus? Vereinfacht gesagt steht dazu in einem Lexikon "vorsätzliche Falschanwendung von Gesetzen...". Möge jeder selber urteilen, ob das zutrifft oder nicht. Da aber sogar Richtern und Juristen unterschiedliche Meinungen zum gleichen Sachverhalt zugestanden werden (wozu bräuchten wir sonst mehrere Instanzen?) nehme ich als Nichtjurist für mich erst recht in Anspruch "Urteile" fällen zu dürfen, wenn auch keine rechtsverbindlichen.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von esperan
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Odin
    Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

    Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?





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    Naja, Strafe muss sein. Hoffentlich hat er seine fahrlässige Aussage vor Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes getan. Ansonsten wird es teuer.
    Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Bernhard44
    Als Strafmaß sieht § 185 StGB (Beleidigung) eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

    Teures Fluchen

    Sie sehen den Polizisten und haben den ersten Fluch schon auf den Lippen. Aber vorsicht! Lassen Sie sich nicht erwischen und bei einer Diskussion mit den Ordnungskräften nicht hinreißen, die Beamten zu beleidigen. Denn dies kann ganz schön teuer werden. Ob 'Idiot', 'Wegelagerer' oder nur den Vogel zeigen: Das Strafgesetzbuch sieht bei Beamten-Beleidigung ein Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe mit 10 bis 30 Tagessätzen vor.
    » Geldbußen für Beleidigungen - einige Beispiele aus Gerichtsurteilen
    Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Angeklagten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel eines Netto-Monatslohns. Wer also zum Beispiel 2.000 Euro netto verdient, bekommt bei 25 Tagessätzen eine Geldstrafe von rund 3.300 Euro. Es kann also ganz schön teuer werden, wenn man seinen Ärger nicht herunter schluckt und bei einer Diskussion über ein Knöllchen seine Fassung verliert.


    So viel zur Verhältnismäßigkeit, gegenüber der beleidigenden Bezeichnung "Nigger"!
    Die übrigens täglich hundertfach in den Music-Videos der Rap und Hip-Hop Szene, unseren Kids um die Ohren gehauen wird!
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Ausspruch: "Ihr seid schlimmer als die Stasi!" gegenüber zwei Polizeibeamten etwa ein Monatsgehalt kostet.

  8. #28
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Hängt es von der Anzahl der anwesenden Polizisten ab?
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  9. #29
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Böser alter Mann

    Krass! Vier Monate ohne Bewährung nur wegen einer Beleidigung...Aber wenn Ausländer "mal" einen Deutschen beleidigen, läuft es eh auf Sozialstunden o.ä. hinaus.

  10. #30
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Mauser98K
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Ausspruch: "Ihr seid schlimmer als die Stasi!" gegenüber zwei Polizeibeamten etwa ein Monatsgehalt kostet.
    was natürlich ein krasses Fehlurteil ist! Denn das ist keine Beleidigung sondern eine Lüge!
    Schlimmer als die Stasi - wie geht dass denn?

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