BGH-Urteil: Satellitenschüssel trotz Kabelanschluss
Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern zum Aufstellen so genannter Satellitenschüsseln gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil kann der Vermieter nicht generell das Anbringen von Parabolantennen untersagen.
Eine Klausel im Mietvertrag, die dies unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, ist dem Karlsruher Gericht zufolge komplett unwirksam, bestätigte ein Sprecher. Grund: Wegen der im Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit müssen Ausnahmen beispielsweise für Ausländer möglich sein, die ihre Heimatprogramme empfangen wollen. Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)
Ein türkischer Mieter hatte in einer Wohnanlage in Berlin-Neukölln eine relativ große mobile Schüssel auf seinen sichtgeschützten Balkon gestellt, um über die im Kabel zugänglichen sechs türkischsprachigen Programme hinaus weitere Sender empfangen zu können. Der Vermieter wollte ihm dies unter Berufung auf zwei Klauseln im Mietvertrag verbieten. Zum einen war das Anbringen von Parabolantennen außerhalb der Wohnung verboten, weil das Anwesen über einen Breitbandkabelanschluss verfügte.
Juhu! Iranische Islamprogramme per Gerichtsbeschluß! Es ist schon sehr verdächtig, was man sich alles erlauben kann, wenn man anders ist. Vielleicht sollte der BGH lieber Lerncomputer verordnen.
Oder ist von euch jemand Sportreporter?