Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.
Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.
Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.
Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.
So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.
Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Es gibt den Begriff nur in Deutschland. Wie bereits erwähnt ist er die direkte Folge des Mißbrauchs staatlicher Macht gegenüber dem Individuum im dritten Reich und ein fataler, wenn auch verständlicher, Fehlgriff.
Nirgends sonst auf der Welt existiert dieser Drecksbegriff, im allgemeinen orientiert man sich an der Deklratation der Menschenrechte.
Human Rights, nicht Dignity.
Durch den Staat als reine übergeordnete Instuitution. Der Verfassungsartikel regelt nämlich nur das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.
Und zwar dem wehrlosen Bürger gegenüber, denn alleine diese Erfahrung aus dem III Reich brachte diesen Artikel ins GG sowie an die erste Stelle.
Es gibt ihn in keiner anderen Verfassung auf der Welt.
Es geht also um die Beschränkung der Instituition gegenüber dem Menschen, das Charakteristikum einer Republik.
Zwischenmenschlich hat niemand einen Anspruch gegenüber einem anderen, den er sich nicht verdient hat.
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor Willkür des Staates.
Darum gibt es keine Todesstrafe, denn schließlich unterliegt die Strafgerichtsbarkeit
dem Staat und nicht dem Bürger.
Zwischenmenschlich hat jeder den Anspruch, beispielsweise nicht von einem Anderen beleidigt oder geschlagen zu werden und schon gar nicht umgebracht zu werden.
Geändert von Der Gerechte (10.01.2009 um 11:31 Uhr)
Deutschland schafft sich ab.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)