+ Auf Thema antworten
Seite 4 von 9 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 8 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 31 bis 40 von 121

Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
    Registriert seit
    30.07.2006
    Beiträge
    3.289

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Ajax Beitrag anzeigen
    Nein, ein Mörder hat seine Würde verwirkt. Wer jemandem aus niederen Motiven das Leben nimmt, verdient es, selbst gerichtet zu werden.
    So siehst Du das vielleicht, der Gesetzgeber jedoch sieht das anders.
    Deutschland schafft sich ab.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Definiere Würde.

    Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?
    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Kanst du nicht lesen?

    Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
    und nicht die des Mörders!
    Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.

    Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
    Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

    Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.

    Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.

    So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.

    Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
    Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Ort
    Bayern (muss erst mal reichen)
    Beiträge
    57.098

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.

    Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
    Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

    Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.

    Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.

    So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.

    Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
    Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.
    Es gibt den Begriff nur in Deutschland. Wie bereits erwähnt ist er die direkte Folge des Mißbrauchs staatlicher Macht gegenüber dem Individuum im dritten Reich und ein fataler, wenn auch verständlicher, Fehlgriff.
    Nirgends sonst auf der Welt existiert dieser Drecksbegriff, im allgemeinen orientiert man sich an der Deklratation der Menschenrechte.
    Human Rights, nicht Dignity.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Ajax
    Registriert seit
    09.09.2008
    Ort
    Lüneburg
    Beiträge
    8.380

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    So siehst Du das vielleicht, der Gesetzgeber jedoch sieht das anders.
    Würde der Gesetzgeber das so sehen wie ich, wäre vieles einfacher in diesem Land. :]

  5. #5
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Ort
    Bayern (muss erst mal reichen)
    Beiträge
    57.098

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.
    Definiere Würde.

    Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?

  6. #6
    Patriot Benutzerbild von Alion
    Registriert seit
    15.09.2007
    Beiträge
    5.301

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Definiere Würde.

    Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?
    Richtig, das frage ich mich auch!

    MfG
    Alion
    Schenkt Ihnen nichts und nehmt Ihnen alles!
    "Aus Nacht,
    durch Blut,
    zum Licht!"

  7. #7
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
    Registriert seit
    30.07.2006
    Beiträge
    3.289

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Definiere Würde.
    Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
    Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.
    Deutschland schafft sich ab.

  8. #8
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Ort
    Bayern (muss erst mal reichen)
    Beiträge
    57.098

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
    Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.
    Durch den Staat als reine übergeordnete Instuitution. Der Verfassungsartikel regelt nämlich nur das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.
    Und zwar dem wehrlosen Bürger gegenüber, denn alleine diese Erfahrung aus dem III Reich brachte diesen Artikel ins GG sowie an die erste Stelle.
    Es gibt ihn in keiner anderen Verfassung auf der Welt.

    Es geht also um die Beschränkung der Instituition gegenüber dem Menschen, das Charakteristikum einer Republik.
    Zwischenmenschlich hat niemand einen Anspruch gegenüber einem anderen, den er sich nicht verdient hat.

  9. #9
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
    Registriert seit
    30.07.2006
    Beiträge
    3.289

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Durch den Staat als reine übergeordnete Instuitution. Der Verfassungsartikel regelt nämlich nur das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.
    Und zwar dem wehrlosen Bürger gegenüber, denn alleine diese Erfahrung aus dem III Reich brachte diesen Artikel ins GG sowie an die erste Stelle.
    Es gibt ihn in keiner anderen Verfassung auf der Welt.

    Es geht also um die Beschränkung der Instituition gegenüber dem Menschen, das Charakteristikum einer Republik.
    Zwischenmenschlich hat niemand einen Anspruch gegenüber einem anderen, den er sich nicht verdient hat.
    Das Grundgesetz schützt den Bürger vor Willkür des Staates.
    Darum gibt es keine Todesstrafe, denn schließlich unterliegt die Strafgerichtsbarkeit
    dem Staat und nicht dem Bürger.

    Zwischenmenschlich hat jeder den Anspruch, beispielsweise nicht von einem Anderen beleidigt oder geschlagen zu werden und schon gar nicht umgebracht zu werden.
    Geändert von Der Gerechte (10.01.2009 um 11:31 Uhr)
    Deutschland schafft sich ab.

  10. #10
    Mitglied
    Registriert seit
    23.09.2008
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
    Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.
    Schade, wie soll ich denn dann meine Sklavin und Leibeigene behandeln?

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
    Von bernhard44 im Forum Grundgesetz der BRD
    Antworten: 134
    Letzter Beitrag: 10.12.2019, 13:49
  2. GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
    Von bernhard44 im Forum Grundgesetz der BRD
    Antworten: 144
    Letzter Beitrag: 19.07.2018, 18:55
  3. GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2
    Von bernhard44 im Forum Grundgesetz der BRD
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 22.03.2018, 16:25
  4. OMF-BRD und das Grundgesetz I
    Von KrascherHistory im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 01.08.2006, 20:02
  5. Grundgesetz BRD
    Von Neuschwabenland im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 39
    Letzter Beitrag: 21.02.2006, 11:17

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben