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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8 - 15

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 12a
    [Wehrdienst- und andere Dienstverpflichtungen]
    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Ich habe den Wehrdienst abgelehnt, nicht wegen dem Grundgesetz allein, dann da steht auch was von Verbot von Führen von Angriffskriegen, einen Ersatzdienst habe ich nicht geleistet, weil ich der Meinung war , dass ich damit die Opfer die die NatoTerrorNacht in Belgrad erlebn mussten, verspotten würde.

    Der Angriffskrieg deutscher Soldaten gegenüber Serbien und Belgrad war ein imperilalistischer und Babaraischer Akt, und aus diesem Grund habe ich Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt und leider hat sich die Staatsanwaltschaft nie dazu geäußert, zudem hat Deutschland eingehend auch gegen das 2+4 Abkommen verstossen.

    Noch Fragen, was nützt ein Grundgesetz wenn es mit Füssen getreten wird.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zitat Zitat von papageno Beitrag anzeigen
    Ich habe den Wehrdienst abgelehnt, nicht wegen dem Grundgesetz allein, dann da steht auch was von Verbot von Führen von Angriffskriegen, einen Ersatzdienst habe ich nicht geleistet, weil ich der Meinung war , dass ich damit die Opfer die die NatoTerrorNacht in Belgrad erlebn mussten, verspotten würde.

    Der Angriffskrieg deutscher Soldaten gegenüber Serbien und Belgrad war ein imperilalistischer und Babaraischer Akt, und aus diesem Grund habe ich Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt und leider hat sich die Staatsanwaltschaft nie dazu geäußert, zudem hat Deutschland eingehend auch gegen das 2+4 Abkommen verstossen.

    Noch Fragen, was nützt ein Grundgesetz wenn es mit Füssen getreten wird.
    Die übliche billige Nummer, wenn man vom Staat alles und jedes fordert, aber selbst nichts dazu beitragen will. Dass andere für dich im Notfall den Kopf hinhalten müssen, scheint dich wenig zu stören.
    Leuten wie dir sollte der Staat jede Art von Ünterstützung und Zahlung verweigern.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Die übliche billige Nummer, wenn man vom Staat alles und jedes fordert, aber selbst nichts dazu beitragen will. Dass andere für dich im Notfall den Kopf hinhalten müssen, scheint dich wenig zu stören.
    Leuten wie dir sollte der Staat jede Art von Ünterstützung und Zahlung verweigern.
    ja ich soll einen Staat unterstüzten der in meinen Namen das Land Serbien angegriffen hat ??? sag mal überegst du überhaupt bevor du Müll von dir gibst ?

    Der Angriff gegen Serbien verstiess gegen das Grundgesetz sowie die UN Resolutionen und dem 2+4 Abkommen, soll ich dir nochwas genaures dazu schicken ??? Ich meine dann wirst du verstehen warum hier ziviler Ungehorsam gerechtfertigt ist.

  5. #5
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zitat Zitat von papageno Beitrag anzeigen
    ja ich soll einen Staat unterstüzten der in meinen Namen das Land Serbien angegriffen hat ??? sag mal überegst du überhaupt bevor du Müll von dir gibst ?

    Der Angriff gegen Serbien verstiess gegen das Grundgesetz sowie die UN Resolutionen und dem 2+4 Abkommen, soll ich dir nochwas genaures dazu schicken ??? Ich meine dann wirst du verstehen warum hier ziviler Ungehorsam gerechtfertigt ist.
    Das ist nur deine Interpretation, du scheinst schlauer zu sein als die Mehrheit des Bundestags.
    Der Einsatz wurde mehrheitlich vom Bundestag beschlossen, sogar mit 2/3 Mehrheit. Wenn du meinst, es sei jedem Bürger überlassen, sich über die Entscheidungen unserer Parlamente hinwegzusetzen, dann bist du für ein politisches Amt völlig ungeeignet.
    Wir können auch gleich damit beginnen, dass jeder nur mehr dann Steuern bezahlt, wenn er mit der Verwendung einverstanden ist.
    Man kennt das, alle Rechte eines Bürgers in Anspruch nehmen aber bei den Pflichten wird genau selektiert.
    Verstösse gegen unsere Verfassung werden vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, nicht von politischen Sektierern.

  6. #6
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zitat Zitat von papageno Beitrag anzeigen
    ja ich soll einen Staat unterstüzten der in meinen Namen das Land Serbien angegriffen hat ??? sag mal überegst du überhaupt bevor du Müll von dir gibst ?

    Der Angriff gegen Serbien verstiess gegen das Grundgesetz sowie die UN Resolutionen und dem 2+4 Abkommen, soll ich dir nochwas genaures dazu schicken ??? Ich meine dann wirst du verstehen warum hier ziviler Ungehorsam gerechtfertigt ist.
    Papageno, auch wenn dies eine Antwort auf klartext Beitrag ist, es ist und bleibt Off Topic und wäre nur in einer Diskussion um Artikel 26 GG, § 80 StGB oder den entsprechenden erwähnten Vertragswerken angebracht.
    Beweise doch endlich mal ein wenig Diskussionskultur und diskutiere das Thema Kosovo in einem dazu passenden Thread. Eine ähnliche Bitte richte ich auch an Klartext, denn mit der Art und Weise, die ihr an den Tag legt untergräbt ihr die Intention, die Bernhard44 mit der Erstellung diese Threads hatte.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zum Artikel des Grundgesetzes betreffend des Wehrdienstes kann man eigentlich nicht viel sagen. An sich müsste man das Konzept des Wehr- und Zivildienstes überdenken.
    Aus meiner Sicht besteht nämlich in der jetzigen Form zum einen ein Konflikt mit Artikel 3 GG hinsichtlich der Gleichberechtigung zum anderen ist aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung auch keine Wehrgerechtigkeit.
    Anmerkungen über die Länge des Wehrdienstes möchte ich nicht machen, da dies eine andere Diskussion ist und hier Off Topic wäre.

    Ich mache hier nur den Vorschlag, das man folgendes einführt:
    Ein soziales Pflichtjahr für alle, egal ob männlich oder weiblich, ohne Wahlrecht zwischen der sozialen Dienstleistung und dem Wehrdienst, sondern nur der Möglichkeit den Wunsch zum Wehrdienst zu äußern, damit sich die Bundeswehr nach Bedarf bedienen kann. Dadurch das auf jedenfall dieses soziale Pflichtjahr geleistet werden muss, wäre somit auch die Wehrgerechtigkeit wieder gegeben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  8. #8
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zitat Zitat von papageno Beitrag anzeigen
    ### gelöschter Beitrag ###
    papageno, lass dein Off Topic Gelabbere! Der Kosovokrieg ist ein anderes Thema und hat mit dem Wehrdienst an sich nichts zu tun. Wenn du darüber diskutieren willst mach dafür einen eigenen Thread auf. Hör auf rum zu spammen und künstliche Bezüge aufzubauen.
    Aber damit du dich wenigstens nicht umsonst geschrieben hast:
    Es gibt nur zwei Möglichkeiten wie der von dir erwähnte Sohn ums Leben gekommen sein kann, da nur zwei Flugzeugmuster der Bundeswehr dort im Einsatz gewesen sind.

    1. Ihm ist der Recce-Pod eines Aufklärungstornados auf den Kopf gefallen und das wäre nichts weiter als Zufall und unsägliches Pech.

    2. Er war Personal einer Radar- oder Flugabwehrstellung, die von einem ECR-Tornado bekämpft wurde, was bedeutet er war Soldat oder Milizionär und es ist als Berufsrisiko zu verbuchen. Hätte eben seine Mutter dafür sorgen müssen das er nicht Soldat oder Milizionär geworden wäre.


    In diesem Thread geht es nicht um den Kosovokrieg und wenn du umbedingt den Kosovokrieg in einer Grundgesetzdiskussion reinbringen willst, dann tu es da wo es themenmässig passen würde, nämlich in einen Thread über Artikel 26 GG.
    Ansonsten dürftest du bemerkt haben, das dein themenfremder Beitrag hier mir vollkommen am Arsch vorbei geht.
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  9. #9
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
    Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
    Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
    Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
    Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?
    Ob die Wehrpflicht noch zeitgemäß ist, ist eine schwierige Frage. Man könnte sie durchaus als sinnvollen Bestandteil der Landesverteidigung sehen, auch wenn diese heutzutage durch die veränderte Bedrohungslage in den Hintergrund getreten ist.
    Für das Konzept des "Staatsbürgers in Uniform" und dessen Verständnis ist die Wehrpflicht dienlich.

    Betrachtet man sich das Ganze vom Gesichtspunkt der Effektivität, so ist die Antwort vollkommen klar, das der Wehrdienst in seine jetzigen Form abgeschafft werden sollte. Aus meiner Sicht kann man bei einer Wehrdienstzeit von 9 Monaten keinen Wehrpflichtigen effektiv und sinnvoll einsetzen. Dabei lege ich meine Erfahrungen während meiner 4 jährigen Dienstzeit bei der Luftwaffe Ende der achtziger Anfang der neunziger Jahre zugrunde. In diese Zeit viel die Verkürzung des Wehrdienstes von 15 auf 12 Monate.

    Bei der Wehrdienstdauer von 15 Monaten kamen die Wehrpflichtigen nach der 3 monatigen Grundausbildung ins Geschwader und man hat sie dann 6 Monate in der endgültigen Verwendung ausgebildet und konnte sie dann nach Abzug des Urlaubs, des Wachdienstes und sonstiger Freitage 3 bis 4 Monate vollwertig und sinnvoll einsetzen. Bei der Wehrdiensdauer von 12 Monaten reduzierte sich diese Einsatzzeit auf 3 Wochen bis maximal 1,5 Monaten.

    Bei der jetzigen Wehrdienstdauer von 9 Monaten ist die vollwertige Verwendung eines Wehrpflichtigen als Flugbetriebsspezialist nicht mehr möglich, wenn Wehrpflichtige überhaupt noch in dieser Verwendung eingesetzt werden.
    Das gilt für viele Verwendungen innerhalb der Bundeswehr und was dann übrig bleibt ist nicht gerade motivationsfördernd für einen Wehrpflichtigen.

    Gerade Motivation ist aber ein wichtiger Faktor um auch einen Sinn in den tiefen Einschnitt im Leben, der der Wehrdienst nun mal ist, zu sehen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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