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Thema: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

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  1. #1
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Das Grundgesetz ist eine Verfassung nur mit anderer Bezeichung.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von dieschlaue
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz ist eine Verfassung nur mit anderer Bezeichung.
    Genau !:]

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von dieschlaue Beitrag anzeigen
    Genau !:]
    Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
    Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
    Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.
    Entschuldige bitte mal Klartext, woher leitest du ab, das eine Verfassung nicht geändert werden darf? Eine solche grundsätzliche Vorschrift für Verfassungen gibt es nicht.
    Jede Verfassung kann Änderungen zu lassen und die meisten Verfassungen enthalten auch Vorschriften für die Änderung. Was sich unterscheidet ist die Art der Änderung, nämlich zum einen die direkte Änderung von Teilen der Verfassung durch Änderung des Textes oder die Änderung durch Zusätze.
    Deine Aussage über den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht ist schon fast peinlich und ist Folge von Unwissenheit.

    Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs

    Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat deshalb neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall vor allem die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.

    Seine Arbeit beschränkt sich deshalb grundsätzlich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in Bezug auf diese Feststellungen ein begründeter Revisionsangriff erhoben wird, indem ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz aufgezeigt wird.

    Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt; lediglich der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird auch als Berufungsgericht und damit als echtes Tatsachengericht tätig (§§ 110, 115 PatG).

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

    Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

    Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Kommen wir nochmal auf deine Behauptung zurück mit der Nichtänderbarkeit von Verfassungen, demnach hätten

    die Vereinigen Staaten von Amerika ([Links nur für registrierte Nutzer])
    die Schweiz ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Östereich ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Liechtenstein ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Irland ([Links nur für registrierte Nutzer])
    etc. und sämtliche Staaten, die nur über eine Verfassung im materiellen Sinne verfügen, keine Verfassung.

    Es herrscht zwar die Ansicht, das Verfassungsänderungen per Zusatz (z.b. Vereinigte Staaten) der direkten Änderung des Verfassungstextes vorziehen sind, da dadurch der Wesensgehalt der Verfassung, die Verfassungsentwicklung und die Bedeutung einzelner Verfassungsteile übersichtlicher bleiben, aber das ist wie gesagt eine Ansicht von Verfassungsrechtlern, hat aber keinen Einfluss auf die generelle Möglichkeit der Verfassungsänderung oder die Legitimität einer solchen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    es wurde bestimmt schon geschrieben, aber: Seit dem Einigungsvertrag v. 31.08.1990 (Eingliederung der DDR) ist das GG de facto die Verfassung. allerdings hätte sie per Volksabstimmung beschlossen werden müssen, was wiederum nicht geschah.

    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von SKEPSIS Beitrag anzeigen
    es wurde bestimmt schon geschrieben, aber: Seit dem Einigungsvertrag v. 31.08.1990 (Eingliederung der DDR) ist das GG de facto die Verfassung. allerdings hätte sie per Volksabstimmung beschlossen werden müssen, was wiederum nicht geschah
    Wo ist geschrieben, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf?

  7. #7
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Wo ist geschrieben, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf?
    Art. 146. Könnte man bzgl des Einugungsvertrags v. 31.08.90 durchaus heranziehen...ok, ist strittig, denn bzgl. des Vertrages gilt vermutlich Art. 79...

    ;-)

    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  8. #8
    Freibauer Benutzerbild von Holdus
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Wo ist geschrieben, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf?

    In den Schulbüchern steht es geschrieben und in der Schule hat man uns auch beigebracht, dass es eine Volksabstimmung geben wird.
    Geändert von Holdus (01.08.2007 um 13:11 Uhr)
    Eine der eigenen Erkenntnis widersprechende Argumentation bewirkt eine kognitive Dissonanz. Eine Dissonanz ist psychologisch unangenehm. Daher will man sie reduzieren. Das kann dadurch geschehen, dass man versucht, aktiv Situationen und Informationen zu vermeiden, die möglicherweise die Dissonanz erhöhen könnten. Oder die Person sucht konsequent nach Informationen, die mit der eigenen Haltung oder Meinung stimmig sind. (Leon Festinger)

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
    Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.
    Relevant ist auch die tatsaechliche Wirksamkeit einer Verfassung. So hatte die dt. Verfassung von 1849 zwar alle formale Legitimitaet, blieb aber ein Stueck Papier, da sie nie tatsaechliche Wirksamkeit entfalten konnte, waerend das GG diese seit 1949 unbestritten hat.

  10. #10
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
    Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.
    Wenn dem wirklich so wäre, dass eine Verfassung nicht geändert werden darf, dann dürften defacto die Amerikaner ihre Verfassung auch nicht ändern, was sie aber ständig tun. Das nennt sich zwar Verfassungszusätze, kommt aber einer Vrefassungsänderung gleich.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

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