Das Grundgesetz ist eine Verfassung nur mit anderer Bezeichung.
Das Grundgesetz ist eine Verfassung nur mit anderer Bezeichung.
Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.
Entschuldige bitte mal Klartext, woher leitest du ab, das eine Verfassung nicht geändert werden darf? Eine solche grundsätzliche Vorschrift für Verfassungen gibt es nicht.
Jede Verfassung kann Änderungen zu lassen und die meisten Verfassungen enthalten auch Vorschriften für die Änderung. Was sich unterscheidet ist die Art der Änderung, nämlich zum einen die direkte Änderung von Teilen der Verfassung durch Änderung des Textes oder die Änderung durch Zusätze.
Deine Aussage über den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht ist schon fast peinlich und ist Folge von Unwissenheit.
Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat deshalb neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall vor allem die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Seine Arbeit beschränkt sich deshalb grundsätzlich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in Bezug auf diese Feststellungen ein begründeter Revisionsangriff erhoben wird, indem ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz aufgezeigt wird.
Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt; lediglich der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird auch als Berufungsgericht und damit als echtes Tatsachengericht tätig (§§ 110, 115 PatG).
[Links nur für registrierte Nutzer]Kommen wir nochmal auf deine Behauptung zurück mit der Nichtänderbarkeit von Verfassungen, demnach hättenAufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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die Vereinigen Staaten von Amerika ([Links nur für registrierte Nutzer])
die Schweiz ([Links nur für registrierte Nutzer])
Östereich ([Links nur für registrierte Nutzer])
Liechtenstein ([Links nur für registrierte Nutzer])
Irland ([Links nur für registrierte Nutzer])
etc. und sämtliche Staaten, die nur über eine Verfassung im materiellen Sinne verfügen, keine Verfassung.
Es herrscht zwar die Ansicht, das Verfassungsänderungen per Zusatz (z.b. Vereinigte Staaten) der direkten Änderung des Verfassungstextes vorziehen sind, da dadurch der Wesensgehalt der Verfassung, die Verfassungsentwicklung und die Bedeutung einzelner Verfassungsteile übersichtlicher bleiben, aber das ist wie gesagt eine Ansicht von Verfassungsrechtlern, hat aber keinen Einfluss auf die generelle Möglichkeit der Verfassungsänderung oder die Legitimität einer solchen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
es wurde bestimmt schon geschrieben, aber: Seit dem Einigungsvertrag v. 31.08.1990 (Eingliederung der DDR) ist das GG de facto die Verfassung. allerdings hätte sie per Volksabstimmung beschlossen werden müssen, was wiederum nicht geschah.
mfg
was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.
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was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.
Geändert von Holdus (01.08.2007 um 13:11 Uhr)
Eine der eigenen Erkenntnis widersprechende Argumentation bewirkt eine kognitive Dissonanz. Eine Dissonanz ist psychologisch unangenehm. Daher will man sie reduzieren. Das kann dadurch geschehen, dass man versucht, aktiv Situationen und Informationen zu vermeiden, die möglicherweise die Dissonanz erhöhen könnten. Oder die Person sucht konsequent nach Informationen, die mit der eigenen Haltung oder Meinung stimmig sind. (Leon Festinger)
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