Der Rollstuhl-Mielke läßt keinen Tag aus, uns mit seinen merkwürdigen Vorschlägen zu unterhalten.
Jetzt möchte er "
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Der Mann guckt zu viele Krimis und benutzt dabei sein Englischlexikon nicht. Dann wäre er nämlich darauf gekommen, daß dieser Tatbestand im deutschen Strafrecht schon seit langem existiert, und zwar unter § 129 StGB "Bildung einer kriminellen Vereinigung". Aber als Verfassungsminister kann man ja nicht alles wissen.
Noch doller sein Vorschlag, wie man
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Es müsse geklärt werden, „ob unser Rechtsstaat ausreicht, um den neuen Bedrohungen zu begegnen”, sagte Schäuble. „Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist mit den klassischen Mitteln der Polizei jedenfalls nicht zu meistern.” Die rechtlichen Probleme reichten „bis hin zu Extremfällen wie dem so genannten Targeted Killing (gezielte Tötung)”, sagte der Innenminister. Würde etwa Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt. „Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.”
Tja. Menschenrechte, Rechtsstaat... lästiger Plunder, weg damit. Heute trifft's Osama bin Laden, morgen den muslimischen Arzt im Kreiskrankenhaus, übermorgen einen Pendler mit ausgebeulter Aktentasche und in nicht zu ferner Zukunft für jemanden, dessen Nase Hauptkommissar Schmitz nicht paßt.
Unterwegs zum Polizeistaat - als ob der vor terroristischen Anschlägen schützen könnte.