Gerichtsentscheidung - Kaplan kann abgeschoben werden

Der Islamist Metin Kaplan ist unmittelbar von der Abschiebung in die Türkei bedroht. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte heute einen Antrag mit aufschiebender Wirkung ab. Kaplan sei als "Identifikationsfigur für den islamischen Extremismus anzusehen", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Köln - Wegen dieser exponierten Rolle sei es notwendig, seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Das Interesse Kaplans habe hinter dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Abschiebung zurückzustehen. Allerdings kann der als "Kalif von Köln" bekannte Kaplan gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen (AZ: 12L 1418/04).

Bereits im Mai stand eine Abschiebung Kaplans kurz bevor, allerdings wurde dann noch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Diese Entscheidung muss nach dem heutigen Urteil der Kölner Richter vor einer Abschiebung aber nun nicht abgewartet werden.

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