Was tun, wenn dem bolivianischen Sohn der Freundin die Abschiebung droht? Heiraten, dachte sich Jakob D. (56). Der Kölner ging mit dem 24-Jährigen eine Lebenspartnerschaft ein!
Auf diese ungewöhnliche Konstellation wurde die Ausländerbehörde schnell aufmerksam. Die Ermittler prüften, ob es sich bei Jakob und Javier um eine Scheinehe handelte.
Und das „Pärchen“ machte sich verdächtig. Jakob wusste zum Beispiel bei einer Befragung nichts von Javiers Tätowierungen. Und bei einem Hausbesuch in Godorf fand Javier wiederum den Lichtschalter im Keller nicht.
Javiers Mutter Juliana hingegen kannte sich bei Jakob wunderbar aus. Und im Schlafzimmer entdeckten die Ermittler ein gemeinsames Foto. Und Julianas Kleidung. Die Ausländerbehörde: „Es erschien offensichtlich, dass Jakob und Juliana ein Paar waren.“ Jakob stritt das aber ab.
Als dann noch Hetero-Sexfilme im DVD-Player steckten, war der Fall für die Behörde aber gänzlich klar. Anzeige! Wegen des Verstoßes gegen das Ausländergesetz saßen Jakob und Javier deshalb jetzt vor dem Amtsrichter.
„Es stimmt, die beiden sind kein homosexuelles Liebespaar“, räumte deren Anwalt ein. „Aber sie wollen sich gegenseitig beistehen.“ Ein Testament, das Javier Haus und Habseligkeiten Jakobs zusprach, sollte das belegen.
Während der Staatsanwalt eine Geldstrafe forderte, eine Scheinehe als erwiesen ansah, überraschte der Richter mit seinem Urteil: Freispruch! Weil er Zweifel hatte, dass es sich wirklich um eine Scheinehe handelte. „Selbst wenn ich mir zu 80 Prozent sicher bin“, führte der Richter aus, „ich muss aber zu 99,99 Prozent sicher sein.“
Das „Ehepaar“ war mit dem Urteil sichtlich zufrieden. „Wir wollten Gerechtigkeit und die haben wir jetzt bekommen“, sagte Jakob D. freudestrahlend zum EXPRESS. Abschiebung abgewendet!