..da Kachelmann sich keiner Begutachtung stellen wird und einem ,wie auch immer zustande gekommenen Gutachten,Gegengutachten gegenüberstellt ,kann es wohl nur ein Indiz bleiben und das schreit nach der nächsten Instanz.
Den Beweis für eine,zur Tat führenden psychischen Störung,oder ein Persönlichkeitsprofil das zwangsläufig,gegen jede Vernunft,zu dieser mm Vergewaltigung führen musste,wird wohl nicht erbracht werden können,also Mutmaßungen.
Psychologie und Moral? Ein fundiertes psychologisches Gutachten auf Distanz,also mittels Beobachtung im Gerichtssaal,wird kaum belastbar sein und der Rest?
Moral und die ist nicht strafbewehrt.
Knud