Der Artikel 5 auf die Verfassung hin und meint nicht die Grundgesetze, im Artikel 140 wird direkt auf die Verfassung hingewiesen, die Verfassung ist ein bestandteil der Grundgesetze, außerdem hat jedes Bundesland eine eigene Verfassung, es geht bei deiner Liste zum Großteil um die Verfassungen der Bundesländer (Landesverfassungen) oder um die Verfassung auf der man zurück greift, laut Art 140.Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Lese dir die Gesetze durch, da steht etwas von Landesgesetzen, diese müssen mitbeachtet werden.
Artikel 43 (Haager Landkriegsordnung)
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.