Schon beim ersten Blick eines Neulings auf das GG muß auffallen, daß folgenden Artikeln noch nie entsprochen wurde:

Art. 38, Abs. 1
Nicht alle Abgeordneten werden gem. GG unmittelbar gewählt. Somit ist die Hälfte des Bundestages gem. GG illegitim; und damit auch seine Beschlußfassung seit 1949. Das Verhältniswahlrecht hat keinen Anker im GG.

Art. 137
Hier ist die Möglichkeit einer klaren Trennung der Gewalten (als Kann-Vorschrift) gegeben. Diese wurde aber nie eingeführt. Ein Manko für eine beanspruchte Demokratie. So kommt es, daß Legislative und Exekutive zu einem unauflösbaren Brei geworden sind. In echten Demokratien (USA, GB und CH) unvorstellbar.

Art. 146
Aus diese Verfassung warten wir vermutlich bis zum Sankt Nimmerleinstag. Warum eigentlich? Brauchen wir Parlamentarier, um uns frei eine Verfassung zu geben?