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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #1211
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Wast was, geh scheißen du blöder Stricher
    Wenn die Argumente fehlen und die Fakten so gar nicht zur eigenen Ideologie passen wollen, dann hilft nur noch Fäkalsprache.
    Teilen ist das neue Haben.

  2. #1212
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    <Vollzitat>
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    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  3. #1213
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Reich doch mal den Link zu deinem Text nach:

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    Danke vielmals, ganz ganz lieb.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  4. #1214
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Danke vielmals, ganz ganz lieb.
    Das ist eine Aufzählung der Steuerarten. Und? Diese Steuern gibt es in anderen Ländern auch.
    In Deutschland gibt es übrigens seit 15 Jahren keine Vermögenssteuer mehr.
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  5. #1215
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Das ist eine Aufzählung der Steuerarten. Und? Diese Steuern gibt es in anderen Ländern auch.
    In Deutschland gibt es übrigens seit 15 Jahren keine Vermögenssteuer mehr.
    Möglich, aber mit diesen Steuern müssen sich Arbeitgeber herumschlagen, die deshalb dann weniger an Löhnen bezahlen können. Was glaubst du, was für Abgaben da zusätzlich zusammenkommen pro Arbeitnehmer. Ich war 30 Jahre selbstständig. Und ich habs net glauben können, was mir da der Buchhalter für Rechnungen präsentiert hat. Wenn jemand Netto 1000 Euro verdient hat hat mich das fast das doppelte gekostet. Aber von mir aus kannst du das weiter abstreiten.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  6. #1216
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Danke vielmals, ganz ganz lieb.
    Von einigen der Steuerarten sind übrigens auch gar nicht alle betroffen.
    Ich zahle keine Tabaksteuer, weil ich nicht rauche.
    Ich zahle keine KFZ-Steuer, weil ich kein Auto habe.
    Ich zahle keine Körperschaftssteuer, weil ich keine Aktiengesellschaft bin.
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  7. #1217
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Möglich, aber mit diesen Steuern müssen sich Arbeitgeber herumschlagen, die deshalb dann weniger an Löhnen bezahlen können. Was glaubst du, was für Abgaben da zusätzlich zusammenkommen pro Arbeitnehmer. Ich war 30 Jahre selbstständig. Und ich habs net glauben können, was mir da der Buchhalter für Rechnungen präsentiert hat. Wenn jemand Netto 1000 Euro verdient hat hat mich das fast das doppelte gekostet. Aber von mir aus kannst du das weiter abstreiten.
    Das ist ja auch richtig so. Das ist in anderen Ländern ganz genauso.
    Davon sind übrigens nur ein kleiner Teil Steuern. Der größte Teil davon sind Sozialversicherungsbeiträge. Dieses Geld gehört nicht dir, das gehört dem Arbeitnehmer. Das ist ein Teil seines Lohns. Und zwar der Teil seines Lohns, der zu seiner Kranken- und Altersversorgung dient.
    Teilen ist das neue Haben.

  8. #1218
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Von einigen der Steuerarten sind übrigens auch gar nicht alle betroffen.
    Ich zahle keine Tabaksteuer, weil ich nicht rauche.
    Ich zahle keine KFZ-Steuer, weil ich kein Auto habe.
    Ich zahle keine Körperschaftssteuer, weil ich keine Aktiengesellschaft bin.
    Durchaus möglich, aber du musst das mal von der anderen Seite sehen. Ich habe 30 Jahre Restaurants, Bierpubs und ein Billardcafe gehabt, Wenn ich einen Kellner Brutto für 1500 angemeldet habe, hat der Netto rund 1050 bekommen. Das kam auch auf Familienstand und Kinder an und war deshalb nicht immer gleich., so hat mich das ganze rund 2000 gekostet. Warum, weil es offiziel einen Arbeitgeberbeitrag gibt, bei Steuer und den Versicherungen. Arbeitgeberbeitrag ist natürlich eigentlich nicht der richtige Name für diese Abzüge, weil im Grunde hat das ja der Arbeitnehmer, bei mir eben Köche und Kellner, verdient. Vielen war gar net klar, dass ich eigentlich 2000 bezahle aber nur rund die Hälfte bei ihm ankommt. Die Gastronomie ist eine Niedriglohnbrache, weil ein Kellner kann im Monat nur vom ARbeitsaufwand her gesehen eine bestimmte Summe reinbringen und die 2000 muss ich mal verdienen. Und das bei Produkten die bis zu 35% besteuert waren. Getränkesteuer, Alkoholsteuer, Mehrwertsteuer. Die Energiekosten wurden immer höher, ein nicht unwesentlicher Preistreiber bei Strom und Gas wieder die Steuer. Die Körperschaftssteuer ist , zumindest in Österreich, abhängig von der Anzahl der bei mir angemeldeten Personen. Auch die Mieten stiegen im Verhältnis zu den erzielbaren Preisen extrem an.

    Der Mittelstand/UNternehmer ist die Melkkuh der Nation. Großkonzerne werden dagegen bevorzugt. Allerdings arbeiten die meisten Arbeitnehmer in Klein und Mittelbetrieben, die überall ums überleben kämpfen. Ich hatte rund 50 Angestellte, 2008 hab ich aufgegeben, Trotz eigentlich gar net so schlechter Umsätze, aber die Kosten haben mich überrollt. Alles verkauft, im meinen größten Lokal, (das war das einzige das ich im Eigentum hatte), eine 2000m2 große ehemalige Fabrik, die ich in den 80er Jahren günstig gekauft habe ist jetzt ein Spielcasino und Wettbüro drinnen. Die kommen mit weniger als der Hälfte vom meinen Personal aus. Und ich war damals mit 54 Jahren Aussteiger und lebe vom Ersparten und vom Verkaufserlös besser als die letzten Jahre als Unternehmer. So schauts in Wirklichkeit aus.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  9. #1219
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch richtig so. Das ist in anderen Ländern ganz genauso.
    Davon sind übrigens nur ein kleiner Teil Steuern. Der größte Teil davon sind Sozialversicherungsbeiträge. Dieses Geld gehört nicht dir, das gehört dem Arbeitnehmer. Das ist ein Teil seines Lohns. Und zwar der Teil seines Lohns, der zu seiner Kranken- und Altersversorgung dient.

    Aber ich muss das verdienen, das ist doch nicht so schwer zu begreifen.
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  10. #1220
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Übrigens, falls dich das interessiert, ich hab mir in den fetten Jahren 5000 pro Monat rausgenommen, das finde ich, bei meinem Zeit und Arbeitsaufwand als nicht übertrieben. Zum Schluß sind mir rund 2000 übrig geblieben. Und das war mir zu wenig
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