schuldig
nicht schuldig
keine Ahnung
Claudia Kleinert sagt gerade das Wetter an. Vom Typ her ähnelt sie CSD.
Hier ein anderer Prozessbericht vom vorletzten Prozesstag, geklaut aus dem "Elsen-Forum", das aus dem "Brigitte-Forum" zitiert. Danach sieht es aber doch noch nicht allzu gut aus für K. oder was meint Ihr?
9:10 uhr, die staatsanwälte und die verteidigung sind im saal angekommen. 24 presseleute sitzen auf den stühlen, die für die doppelte menge platz bieten, rund 30 zuschauer/innen sitzen verteilt auf den besuchersitzen. die geschlechterverteilung ist in etwa 50:50.
der LKA beamte dr.bäßler hat schon vor beginn des 21.verhandlungstages auf dem zeugenstuhl platz genommen. er ist diplom biologe, 58 jahre alt und kommt aus stuttgart.
nachdem der vorsitzende richter die verhandlung eröffnet hat, hat herr dr.bäßler das wort.
er möchte heute seine ergebnisse der untersuchung folgender gesicherter gegenstände darlegen:
ein küchenmesser/ ein hellgelbes bettdeckenbezugsteilchen/ ein blaues handtuch/ je zwei teller, gläser und gabeln/ ein abgetrennter tamponrückholfaden/ ein tampon/ ein slip/ eine slipeinlage/ ein strickkleid/ eine klebelasche/ abgeschnittene fingernägel der li+re hand/ vaginalabstriche/ analabstriche/ weisses stofftaschentuch aus dem volvo s80/ türgriff der fahrertür des volvo
messer: hier wurde der griff und die klinge untersucht und auf hautpartikelspuren und blut gesucht. sie fanden zwei punktförmige rötliche blutspuren an der klinge. es handelt sich nicht um tierblut, es könnte sich um menschenblut handeln. es wurden hautabriebspuren gefunden, die vom angeklagten stammen, jedoch in sehr niedrigschwelliger konzentration. das messer verliere (so, wie dies bei allen aservaten der fall ist) auf dem weg zur untersuchung manche spuren durch transport und abrieb, z.B. durch die tüte, in die es gesteckt wird.
der sa herr oltrogge erklärte, dass dieses messer in einem karton transportiert worden war und mit kabelbinder befestigt wurde.
auf nachfrage, inwiefern es dann zu weiteren verlorenen abriebspuren komme, antwortete der LKA beamte, das sei dann recht unwahrscheinlich, wenn es so transportiert worden sei und auch die damit betrauten leute entsprechend umgehen würden.
gleichwohl unterstrich er immer, dass all diese untersuchungen nur so gut seien, wie auch der sachliche umgang mit den aservaten. da könne man nie wissen, das wäre nie auszuschliessen, dass es da zu verlusten käme.
die klebelasche sei ohne spuren.
auf der bettdecke gäbe es vielfältige blutspuren, verwischtes sekret.
für das LKA sei es unmöglich, menstruationsblut von verletzungsblut zu unterscheiden.
auf der mitte des bettes sei das sekret eine spermaflüssigkeit gewesen und auch eine wischspur mit blut. das könne verletzungsblut sein oder auch nicht.
09:45 uhr ist es mittlerweile und nun schauen sich 17 personen (gutachter, anwälte, prozessbeteiligte) am richtertisch fotos der flecken an.
09:50 uhr da dies länger gedauert hat und im zuschauerraum gemurmelt wurde, bat der richter um ruhe. herr kachelmann sass die ganze zeit auf seinem stuhl und hatte sich mit aktenmaterial beschäftigt. er schaut sogut wie nie in den zuschauerraum.
als nächstes folgt eine beschreibung des blauen handtuches, das im bad des mmo hing und dem LKA zugeführt worden ist. auf diesem finden sich spermawischspuren und blut.
auf der couch waren mit dem wattestäbchenabrieb keine spermaspuren nachzuweisen. dies wurde jedoch erst einen monat später gesichert.
beim geschirr sind die speichelnachweise beider beteiligten auf den gabelzinken und an den gläsern zu finden.
der tampon sei vor dem gv entfernt worden, da sich keinerlei spermaspuren daran befinden.
auf dem tamponrückholfaden befinden sich hautabriebspuren von herrn kachelmann.
bei der slipeinlage, die im slip verblieben war, konnten sie kein vaginalsekret finden, was eigentlich ungewöhnlich sei.
während herr dr.bäßler dies schilderte, unterbrach ihn herr schwenn und warf ein, dass sein sprachgebrauch nicht angemessen sei und er bitteschön von einer mutmasslichen tat oder dem behaupteten tatgeschehen reden solle.
bei den fingernägeln fanden sich keinerlei gewebeteilchen, was durchaus sein kann, selbst wenn man sich selbst kratzen würde.
sowohl beim vaginal-, als auch beim analabstrich fand sich spermaflüssigkeit. dies heisse jedoch nicht zwingend, dass von einem analverkehr auszugehen sei.
beim stofftaschentuch aus dem volvo ergaben sich mischspuren aus blut und speichel von herrn kachelmann.
10:10 uhr seine ausführungen sind beendet und herr dr.bäßler kommt zu seiner interpretation.
der diplom biologe erklärt ausführlichst begriffe wie längenvarianten, pcr-methode und etliches andere an fachbegriffen und methoden. diese erklärungen führen bei den beteiligten zu einigen nachfragen. gerade die definition der längenvarianten bedingt einem mehrmaligen nachfragen der prozessbeteiligten.
herr dr. bäßler ist sehr bemüht, dass die richter, anwälte und gutachter verstehen, was er ihnen vermitteln möchte hinsichtlich der untersuchungsmethoden und der relevanz derer.
hier fallen begriffe, die es zur interpretation all der untersuchungen es zu verstehen gilt.
er spricht von merkmalen deren zahl 22 sei und z.b. 18 von 22 bei einem aservat dem mmo zuzuordnen seien, bei herrn kachelmann hier z.b. 16 von 22.
das variiere bei jedem ergebnis und es gäbe eine nachweisgrenze, unter die es nicht gehen sollte, wenn es denn noch seriös bliebe.
je nach oberflächenbeschaffenheit blieben die partikel haften oder auch nicht. ausserdem habe jeder mensch eine etwas andere hautpartikelabgabe als der andere, ähnlich der schuppenbildung bei haaren.
so könne herr kachelmann z.b. ein grösserer abgeber sein, denn das mmo. das sei aber nur eine von vielen erklärungen, die es bei der nachweisgrenze geben kann.
je intensiver und dauerhafter der kontakt eines menschen mit einem gegenstand sei, desto günstigere bedingungen seien dies für eine dna-analyse. bis ein aservat jedoch auf seinem untersuchungstisch ankomme, gäbe es immer auch einen spurenverlust, das könne man nie ausschliessen.
hier warf herr schwenn dann mal ein, ob denn vom polizisten ein unsachgemäßer umgang mit dem messer stattgefunden habe, dass er dies nun erkläre. dies verneinte herr dr.bäßler, jedoch wisse er es nicht tatsächlich. möglich sei dies immer, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.
diese erklärungen wiederholte herr dr.bäßler bei jedem ergebnis, das er präsentierte und interpretierte. im grunde genommen könne man nie ausschliessen, inwieweit die kontermination eines gegenstands oder bei der haut passiert sei und zu anderen ergebnissen und dann auch interpretationen führe. es sei sowohl ein direkter kontakt, wie auch indirekte übertragung möglich, bei so ziemlich allem.
sein auftrag bestand als unabhängiger sachverständiger darin, alle möglichen varianten zu bedenken und sein berufsethos gebiete ihm dies auch.
herr dr.bäßler wirkte sehr sachlich, ruhig und liess sich auch bei den immer wieder gestellten z.t. gleichlautenden fragen, weder von herrn schwenn, noch von einem anderen prozessbeteiligten aus der ruhe bringen.
um 11:50 uhr meldete sich frau combé zu wort und hatte noch eine frage zum messer. daraufhin fanden sich erneut 14 personen am richtertisch und begutachteten und fragten zum foto der messerspur und schauten sich dieses an.
der anwalt des mmo blieb über die ganze zeit der verhandlung auf seinem stuhl und verhielt sich wie immer ruhig.
dr.bäßler wurde dann von zwei gutachtern nacheinander befragt. besonders das messer und die interpretation der dort (z.t. nicht) vorhandenen spuren waren thema. es ging wieder um masseinheiten, dieses mal um billionstel gramm, bis wann noch akzeptabel.
gegen 15:30 uhr hatte frau combé einige fragen zu spurengebern und nachweisen. um 15:45 uhr wurde der sachverständige entlassen.
als der richter die sitzung beenden wollte, bat herr schwenn noch um aufmerksamkeit und bat die staatsanwaltschaft ihrer gesetzlichen pflicht nachzukommen und eine vollständigkeitserklärung abzugeben. (hier ging es um informationen, die die sa evt. zurückhalten würde laut herrn schwenn, telefonate mit einer zeugin z.b.)
gerade FOCUS und BUNTE seien hier zu erwähnen, die inhalte und wortlautzitate hätten.
ausserdem fragte er noch den vorsitzenden richter, ob sie etwas zu sagen hätten wegen einem zeugen, der morgen dasein würde. dies verneinte der richter, er wisse auch nicht, auf wen der zeugen es sich dabei beziehen sollte.
um 15:55 uhr war der 21.verhandlungstag zu ende.
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ich habe versucht, es so kurz und umfangreich wie möglich zu schreiben, was angesichts der vielen details leider etwas wirr daherkommen mag. ich wollte jedoch nichts weglassen, was erwähnt wurde an aservaten, damit das bild möglichst umfassend ist.
das fazit, das ich bei all den ausführungen von herrn dr.bäßler ziehen kann heisst,
es sind spuren, deren nachweisgrenze manches mal erreicht wurde, jedoch bei den interpretationen nichts auszuschliessen wäre.
jede hautabriebspur kann sowohl direkt,als auch indirekt übertragen werden, je nach umständen einfacher oder unwahrscheinlicher. schier alles sei möglich.
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Bella
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Geändert von Paul Blume (06.01.2011 um 20:39 Uhr)
Das ist ja furchtbar hier. Da kann ich ja gleich das Goldene Blatt abonnieren.
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