schuldig
nicht schuldig
keine Ahnung
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Richtig, kann sie.
Und letzteres sehe ich auch wie du.
Wahrscheinlich möchte Schwenn deswegen auch eine nichtöffentliche Sitzung wegen Muffensausen.
Aber wahrscheinlich wird Alice genauso wenig im Zeugenstand sitzen wie ein Lars Torben Oltrogge oder ein Burda oder eine Maria Furtwängler.
Das war jetzt mal ein kleines taktisches Manöver, weil Schwenn Angst vor ihrem Einfluss auf Meinungsmacht hat.
Mit einer eventuellen Ablehnung des Richters ist dieses Thema ja dann auch vom Tisch und der Prozess wird noch ein Weilchen dauern.
§53 I 1 Nr.5 StPO: Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.
§53 II StPO: Die in Satz 1 Nr. 5 genannten Personen dürfen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. 3Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt.
--> Das wird ein hübsches Hauen und Stechen, Frau Schwarzer sollte einen versierten Anwalt mitbringen...
Warum weist RA Schwenn darauf hin, dass AS nichtöffentlich zu vernehmen ist:
zB.
§172 GVG:
Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn
(...)
2.ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzt würden,
3.ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung durch den Zeugen oder Sachverständigen mit Strafe bedroht ist.
--> Journalisten sind nichtöffentlich zu vernehmen, wenn es um ihre Informationsquellen gibt; RA Schwenn weiss das, also kein Grund, ihn wieder zu beschimpfen, nur, weil er auf die Rechtslage hinweist - tut ja sonst kaum einer in Mannheim.
"Seid nicht in Sorge und Zweifel, denn seine Gnade wird euch begleiten und beschützen.
Lasst uns vielmehr seine Grösse preisen, denn er hat uns bereit gemacht.
Er ruft uns auf, vollkommene Menschen zu werden."
Danke für die Info, ich wusste es nicht, dass es sich genauso mit der nichtöffentlichen Sitzung verhält.
Doch lass dir von mir gesagt sein, dass Schwenn allen Grund hat Alice Schwarzer zu fürchten, selbst wenn er sich dessen noch nicht bewusst ist, weil ihm sein Ego im Weg steht.
Geistige Tiefflieger gehen aus solchen Konfrontationen immer als Loser heraus.
Dagegen hat ja wohl niemand etwas einzuwenden, wenn sich Gutes gegen Schlechtes durchsetzt.
Stimmt haargenau, NUR... Ommamaaaa ist Schweizerin und weiß sehr wohl, dass man sie rechtlich in D nicht belangen kann. Was glaubst du wohl, warum sie so ungeniert gegen die Nebenklägerin wettert (gelinde ausgedrückt)?
Ja klar hat REN Kontakt zu Kachelmann, falls die Mail wirklich von ihm stammen sollte.
Und sie scheint auch noch andere interne Kontakte zu haben; verschiedene Beiträge deuten einwandfrei darauf hin.
Aber wenn REN sowieso schon im Gericht weilt, sollte man sie gleich vor Ort als Zeugin aufrufen. Natürlich vorher des Saales verweisen, ist klar. :hihi:
Und wenn sie sich dann auf ihre Schweizer Nationalität beruft, kann sich zumindest die Öffentlichkeit darüber wundern und fragen, ob diese Frau etwas zu verbergen hat. :]
Warum eine Journalistin nicht aussagt, kann ich nachvollziehen.
Warum Omma REN die Aussage verweigert, wäre schon verwunderlicher. :]
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