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Thema: Zentralrat der Juden empört sich über Grünen-Politiker

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    Ich erlaube mir die Frechheit, anstelle Doitzus zu antworten: Ganz bestimmt nicht in Deutschland!

    Vielleicht sieht der Dichter nun einem Parteiausschlußverfahren und der Kündigung seines Arbeitsplatzes entgegen.
    Kündigt der ZDJ dem Dichter oder sein Arbeitgeber, führt der ZDJ das Verfahren oder die Grünen.

    Für die Reaktion von Personen oder Gruppen auf die Meinungsäußerung bestimmter Personen oder Gruppen, kannst du nicht den Äußerer verantwortlich machen, da musst die Handelnen kritisieren.

    Zitat Zitat von Affa Beitrag anzeigen
    Erkläre doch mal diese "schädigende Äußerung", die es nach neuestem Gerichtsurteil überhaupt nie gegeben hat, außer in der aufgeplusterten medialen Hinrichtung.
    Sorry mein lieber Affa, du scheinst dich nicht mit Arbeitsrechtsverfahren auszukennen, wahrscheinlich mit Verfahrensabläufen auch nicht. Die nachträgliche rechtliche Neubeewertung der Aussage ist für die Grundaussage nicht relevant, denn die Grundaussage ist, wie im Recht üblich allgemeinbezogen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
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    Standard AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kündigt der ZDJ dem Dichter oder sein Arbeitgeber, führt der ZDJ das Verfahren oder die Grünen.

    Für die Reaktion von Personen oder Gruppen auf die Meinungsäußerung bestimmter Personen oder Gruppen, kannst du nicht den Äußerer verantwortlich machen, da musst die Handelnen kritisieren.



    Sorry mein lieber Affa, du scheinst dich nicht mit Arbeitsrechtsverfahren auszukennen, wahrscheinlich mit Verfahrensabläufen auch nicht. Die nachträgliche rechtliche Neubeewertung der Aussage ist für die Grundaussage nicht relevant, denn die Grundaussage ist, wie im Recht üblich allgemeinbezogen.
    Erläutere bitte mal diese sogenannte "Grundaussage".
    Was genau hat Eva denn so schlimmes und/oder strafbewehrtes gesagt?

    PS: ich war 20 Jahre lang Beamter der "Rechtspflege".

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !

    Zitat Zitat von Affa Beitrag anzeigen
    Erläutere bitte mal diese sogenannte "Grundaussage".
    Was genau hat Eva denn so schlimmes und/oder strafbewehrtes gesagt?

    PS: ich war 20 Jahre lang Beamter der "Rechtspflege".
    Du bist Mitarbeiter der Rechtspflege und verstehst die Aussage nicht?

    Sorry, aber Affa, du legst ein Verhalten an den Tag, das ich eigentlich von Leuten erwarte, die sich nicht mit Recht auskennen.

    Falls du es nicht kapierst, es geht hier nicht speziell um den Fall Hermann, sondern um das Recht auf freie Meinungsäußerung im Allgemeinen.

    Stellt ein Gericht im Nachhinein fest, das eine Äußerung nicht geschäftschädigend war, dann hat der Arbeitgeber die Aussage falsch bewertet und somit nicht das Recht gehabt zu kündigen.

    Was gilt dann im Umkehrschluss, wenn das Gericht die Bewertung des Arbeitgebers bestätigt?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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