Kündigt der ZDJ dem Dichter oder sein Arbeitgeber, führt der ZDJ das Verfahren oder die Grünen.
Für die Reaktion von Personen oder Gruppen auf die Meinungsäußerung bestimmter Personen oder Gruppen, kannst du nicht den Äußerer verantwortlich machen, da musst die Handelnen kritisieren.
Sorry mein lieber Affa, du scheinst dich nicht mit Arbeitsrechtsverfahren auszukennen, wahrscheinlich mit Verfahrensabläufen auch nicht. Die nachträgliche rechtliche Neubeewertung der Aussage ist für die Grundaussage nicht relevant, denn die Grundaussage ist, wie im Recht üblich allgemeinbezogen.