Unsere Gesetze dürften grundsätzlich für ein angemessenes Strafmaß ausreichen.
Aber wenn diese Gesetze immer wieder zugunsten der Täter massiv verbogen und wenn aus Mord plötzlich nur noch Körperverletzung mit Todesfolge und Bewährung geurteilt wird, ist nicht auszuschließen dass doch irgendwann jemand zur Selbstjustiz greift.
Dieses Risiko sollten allerdings die Staatsanwälte und Richter auch bedenken wenn sie wieder mal einen Totschläger mit Bewährung laufen lassen.