Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
Nein , es geht um leibliche Väter die ihre Kinder nicht sehen dürfen weil die Partnerin mit jemand anderem verheiratet ist !

Geklagt hat seit Jahren ein Mann dessen ehemalige Lebensgefährtin sich kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes von ihm trennte und eine andere Partnerschaft einging und sich dann weigerte

den leiblichen Vater als leiblichen Vater in die Geburtsurkunde einzutragen !

Heißt , der leibliche Vater hatte keine Rechte , der neue Lebenspartner wurde dann nach der Eheschließung zum gesetzlichen Vater !....................
Im vorliegenden Fall durfte der leibliche Vater sein Kind gerade mal drei Stunden alle zwei Wochen sehen , war an Entscheidungen die das Kind betreffen nicht beteiligt und und und !
das war mal Zeit, das da was passiert. 3 Stunden, alle zwei Wochen, ist lächerlich