Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Appolyon, mit dem Recht ist es so eine Sache. Die Rechtslehre kennt klare Regeln zur Auslegung von Gesetzesnormen, auch eine Verfassung ist eine Gesetzesnorm.

    Wenn ich nur meine subjektive Wahrnehmung zu Grunde lege, mich aber nicht über allgemeine und spezifische Zusammenhänge informiere und nicht den kleinsten objektiven und allgemeingültigen Maßstab anlege, kann alles und jeden zu etwas oder nicht zu etwas erklären.

    Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.
    Bedeutung und Aufbau der Verfassung:

    Im modernen Verfassungsstaat bildet die (geschriebene) Verfassung das fundamentale Gesetz und ist die höchste Richtschnur der Rechtsordnung. Sie zwingt die politische Wirklichkeit in einen gesetzlichen Rahmen, d. h. sie setzt dem Staat Grenzen und verhindert staatliche Willkür. Verfassungen bestehen in der Regel aus einem organisatorischen Teil, der Regelungen der staatlichen Organe und Institutionen enthält, sowie einem Grundrechtsteil, in dem die Rechtsstellung des Bürgers zum Staat definiert ist. Darüber hinaus beschreiben die sog. Staatszielbestimmungen das Wesen des Staates und seine politische Wertordnung („Geist der Verfassung“), z. B. demokratischer Rechtsstaat, Sozialstaat.
    Quelle
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    Der Knackpunkt ist das
    1. Im Grundgesetz feinsäuberlich die Verfassung vom Grundgesetz getrennt wird.
    2. Der Unterschied ist klar gegeben das "Die Verfassung" vom Volk bestimmt wird, das Grundgesetz vom Bund, meist werden änderungen vom Bund vorgenommen, eine Verfassung kann der Bund nicht erheben.
    3. Die Regierung hat wenn sie es will immer die möglichkeit die Gesetze zu ändern, was bedeutet das Rahmenbedingen gesprengt werden können, bei einer Verfassung wäre das nicht soeinfach möglich.
    4. Die Grundgesetze sind aufgrund der Haager Landkriegsordnung, zur sicherung des inneren Friedens für eine bestimmte Zeit. Diese Landkriegsverordnung ist immernoch Aktiv, darum können Kriegsverbrecher aus der NS-Dikatur immernoch inhaftiert werden.
    Artikel 43 (Haager Landkriegsordnung)
    Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
    5. Es gibt keinen beweis bezüglich der gleichsetzung Verfassung und Grundgesetzen, ausser vom gewissen Personen welche aber keine Basis haben diese Aussage zu bekräftigen. Es gibt keine Gleichsetzung von Verfassung und Gruindgesetzen, auch wenn man sagt die Grundgesetze sind unserer Verfassung, ist es doch auch hier ersichtlich das die Grundgesetze keine Verfassung sind bis zu dem Tage an dem das Volk eine Verfassung erlässt und absegnet.

    6. Sehr intressant....
    Dritter Abschnitt:
    Militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiet

    Artikel 42
    Ein Gebiet gilt als Besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.
    Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.

    Artikel 43
    Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

    Artikel 44
    Einem Kriegführenden ist es untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, Auskünfte über das Heer des anderen Kriegführenden oder über dessen Verteidigungsmittel zu geben.

    Artikel 45
    Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.

    Artikel 46
    Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
    Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

    Artikel 47
    Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

    Artikel 48
    Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war.

    Artikel 49
    Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.

    Artikel 50
    Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.

    Artikel 51
    Zwangsauflagen können nur auf Grund eines schriftlichen Befehlt und unter Verantwortlichkeit eines selbständig kommandierenden Generals erhoben werden.
    Die Erhebung soll so viel wie möglich nach den Vorschriften über die Ansetzung und Verteilung der bestehenden Abgaben erfolgen.
    Über jede auferlegte Leistung wird den Leistungspflichtigen eine Empfangsbestätigung erteilt.

    Artikel 52
    Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden. Sie müssen im Verhältnisse zu den Hilfsquellen des Landes stehen und solcher Art sein, daß sie nicht für die Bevölkerung die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen.
    Derartige Natural- und Dienstleistungen können nur mit Ermächtigung des Befehlshabers der besetzten Örtlichkeit gefordert werden.
    Die Naturalleistungen sind so viel wie möglich bar zu bezahlen. Andernfalls sind dafür Empfangsbestätigungen auszustellen; die Zahlung der geschuldeten Summen soll möglichst bald bewirkt werden.

    Artikel 53
    Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen: das bare Geld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles bewegliche Eigentum des Staates, das geeignet ist, den Kriegsunternehmungen zu dienen.
    Alle Mittel, die zu Lande, zu Wasser und in der Luft zur Weitergabe von Nachrichten und zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen, mit Ausnahme der durch das Seerecht geregelten Fälle, sowie die Waffenniederlagen und überhaupt jede Art von Kriegsvorräten können, selbst wenn sie Privatpersonen gehören, mit Beschlag belegt werden. Beim Friedensschlusse müssen sie aber zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden.

    Artikel 54
    Die unterseeischen Kabeln, die ein besetztes Gebiet mit einem neutralen Gebiete verbinden dürfen nur im Falle unbedingter Notwendigkeit mit Beschlag belegt oder zerstört werden. Beim Friedensschlusse müssen sie gleichfalls zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden.

    Artikel 55
    Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.

    Artikel 56
    Das Eigentum der Gemeinden und der dem Gottesdienste, der Wohltätigkeit, dem Unterrichte, der Kunst und der Wissenschaft gewidmeten Anstalten, auch wenn diese dem Staate gehören, ist als Privateigentum zu behandeln.
    Jede Beschlagnahme, jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von derartigen Anlagen, von geschichtlichen Denkmälern oder von Werken der Kunst und Wissenschaft ist untersagt und soll geahndet werden.
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    Geändert von Apollyon (02.07.2010 um 12:19 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Quelle
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    Der Knackpunkt ist das
    1. Im Grundgesetz feinsäuberlich die Verfassung vom Grundgesetz getrennt wird.
    2. Der Unterschied ist klar gegeben das "Die Verfassung" vom Volk bestimmt wird, das Grundgesetz vom Bund, meist werden änderungen vom Bund vorgenommen, eine Verfassung kann der Bund nicht erheben.
    3. Die Regierung hat wenn sie es will immer die möglichkeit die Gesetze zu ändern, was bedeutet das Rahmenbedingen gesprengt werden können, bei einer Verfassung wäre das nicht soeinfach möglich.
    4. Die Grundgesetze sind aufgrund der Haager Landkriegsordnung, zur sicherung des inneren Friedens für eine bestimmte Zeit. Diese Landkriegsverordnung ist immernoch Aktiv, darum können Kriegsverbrecher aus der NS-Dikatur immernoch inhaftiert werden.
    Nett wie du die Dinge aus dem Kontext reißt, wieso hast du denn nicht den ersten Teil des Artikels von wissen.de übernommen. Ganz einfach, weil dieser Teil, die klare Definition des Verfassungsbegriffes ist und mit dem von mir gesagten übereinstimmt.
    Das Problem was du mit diesem Part hast, ist ganz klar, er zeigt auf was der zweite Teil ist, nämlich ein Vorstellung wie eine Verfassun idealer Weise aussehen muss.
    Also der Korrektheit wegen der erste Teil des wissen.de-Artikels

    Verfassung

    Staatsrecht

    Staatsverfassung, Konstitution

    im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.
    Eine Verfassung muss nicht vom Volke ausgehen, ausschlaggebend für ihre Legitimation ist, ob sie die Zustimmung des Volkes, unerheblich davon, ob diese Zustimmung

    - in direkter Form erfolgt (Volksabstimmung)

    - in indirekter Form, also über vom Volk gewählte Volksvertreter

    - in Form des Denkens, der Grundüberzeugung

    Du sagst die Änderungen kommen nicht vom Volk, sondern vom Bund. Wer sitzt den den im Bund oder besser gesagt im Bundestag? Vom Volk gewählte Volksvertreter

    Die Verfassung der Vereinigten Staaten wurde vom Nationalkonvent beschlossen und in den einzelnen Staaten ratefiziert, nicht vom Volk, sondern von gewählten Volksvertretern.

    Auf den Bullshit mit der Haager Landkriegsordnung gehe ich nicht ein.

    Ich mache es mal ganz einfach, und bemühe einfach online-lexika zum Thema Grundgesetz

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    auch mal ausländisch

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    Überall der Begriff Verfassung oder in Englisch constitution.

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    Appolyon, du hast behauptet kein Verfassungsleugner zu sein, dem habe ich bisher glauben geschenkt, jedoch beweißt dein jetziges Schreiben, das es dir nicht um die Kritik an den Mängeln des Grundgesetzes geht, sondern um die typische Unfähigkeit von Verfassungsleugnern sinnvolle und tatsächliche Argumente für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung zu bringen.

    Du konstruierst dir deine eigene Ansicht über das Grundgesetz, merkst aber nicht, das du dabei nicht nur das GG als Verfassung für nichtig erklärst, sondern auch fast jede Verfassung der Welt.

    Du reißt aus dem Kontext, du setzt Kriegs- und Besatzungsrecht mit Verfassungsrecht gleich, was kein Rechtsexperte und Rechtswissenschaftler macht.

    Du willst Veränderungen, Veränderungen sind sinnvoll und notwendig, aber man kann keine Veränderungen auf den Weg bringen, wenn sie auf subjektiven, von Unwissenheit und Tatsachenfremde strotzenden Selbstkonstrukten basieren, die bar eine allgemeinverständlichen Logik basieren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nett wie du die Dinge aus dem Kontext reißt, wieso hast du denn nicht den ersten Teil des Artikels von wissen.de übernommen. Ganz einfach, weil dieser Teil, die klare Definition des Verfassungsbegriffes ist und mit dem von mir gesagten übereinstimmt.
    Das Problem was du mit diesem Part hast, ist ganz klar, er zeigt auf was der zweite Teil ist, nämlich ein Vorstellung wie eine Verfassun idealer Weise aussehen muss.
    Also der Korrektheit wegen der erste Teil des wissen.de-Artikels

    Artikel 45
    Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
    Sehr interessanter Punkt.
    Unsere Volkszertreter haben nicht nur den Besatzern den Treueeid geschworen, nein als Erfüllungsgehilfen völliger Fremdbestimmung hat unsree Kanzlette auch noch kürzlich im israelischen Parlament einen Treueeid geschworen.

    Der Wahnsinn wird nicht erkannt, je grösser er ist.

    weiterer Punkt:

    Artikel 46
    Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
    Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
    Nun eben dies ist aber im sogenannten 2+4-Vertrag, in Form des ERHALTENEN ÜBERLEITUNGSVERTRAGES von 1954 festgehalten:

    Der Überleitungsvertrag, Textpassagen aus sechster Teil Artikel 3:

    • 1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,
    Die Die Volkszertreter der Bundesrepublik haben die BRD also dazu verpflichtet, ihre in der Haager Landkriegsordnung international VERBINDLICH verbrieften Rechte nicht einzuklagen.

    Das nennt man HOCHVERRAT!
    Geändert von Registrierter (04.07.2010 um 17:01 Uhr)
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
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  4. #4
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Nun eben dies ist aber im sogenannten 2+4-Vertrag, in Form des ERHALTENEN ÜBERLEITUNGSVERTRAGES von 1954 festgehalten: ...

    Die Die Volkszertreter der Bundesrepublik haben die BRD also dazu verpflichtet, ihre in der Haager Landkriegsordnung international VERBINDLICH verbrieften Rechte nicht einzuklagen.[/B]
    Erstens steht das nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Falls doch, bitte Stelle zitieren.

    Zweitens geht es da nicht im Privat-, sondern um Staatseigentum. Lies mal nach.

    Und drittens hat das alles mit der Haager Landkriegsordnung nichts zu tun. Die gilt im Krieg, wie der komische Name schon andeutet. Aber der endete hinsichtlich der Westmächte bereits 1951.

  5. #5
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens steht das nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Falls doch, bitte Stelle zitieren.

    Zweitens geht es da nicht im Privat-, sondern um Staatseigentum. Lies mal nach.

    Und drittens hat das alles mit der Haager Landkriegsordnung nichts zu tun. Die gilt im Krieg, wie der komische Name schon andeutet. Aber der endete hinsichtlich der Westmächte bereits 1951.

    Im 2+4 Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingeweisen, dass die entscheidenden besatzungsrechtlichen Teile des Überletungsvertrages gültig bleiben:
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    In der Haager Landkriegsordnung ist auch festgehalten wie mit einem Verlierer NACH dem Krieg zu verfahren ist.
    Nebenbei: OFFIZIELL gilt IMMER NOCH Kriegszustand, denn erstens gibt es bis heute keinen Friedensvertrag, Deutschland hat nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht und zweitens gilt nach wie vor die UNO-Feindstaatenklausel gegen Deutschland und Japan.


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  6. #6
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Im 2+4 Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingeweisen, dass die entscheidenden besatzungsrechtlichen Teile des Überletungsvertrages gültig bleiben:
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    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    In der Haager Landkriegsordnung ist auch festgehalten wie mit einem Verlierer NACH dem Krieg zu verfahren ist.
    Nebenbei: OFFIZIELL gilt IMMER NOCH Kriegszustand, denn erstens gibt es bis heute keinen Friedensvertrag, Deutschland hat nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht und zweitens gilt nach wie vor die UNO-Feindstaatenklausel gegen Deutschland und Japan.
    Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.

    Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.

  7. #7
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.




    Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.

    Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.
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    1) H.A., H.K. werden verschiedene völkerrechtliche Verträge genannt, die in Den Haag abgeschlossen wurden, insbesondere: das Haager Kulturgüterschutzabkommen von 1954 (das Kulturgüter im Kriegsfall schützt), die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 (die definiert, wer Kriegsführender ist, die Stellung von Kriegsgefangenen bestimmt, die Verwendung bestimmter Waffen etc. einschränkt und die Rechte auf besetztem Gebiet festlegt; sie wird durch die Vereinbarungen von Genf von 1929 und 1949 ergänzt) und das Haager Luftpiraterieübereinkommen von 1970 (das Luftpiraten weltweiter Verfolgung aussetzt).

    2) H.A., H.K. werden auch Vereinbarungen zum internationalen Privatrecht (zwischen-staatliche Rechtshilfe), Familienrecht (Vormundschaft, Eheschließung, Scheidung) und Zivilprozessrecht genannt.

    Geh mal auf die Suche nach einem Friedensvertrag (oder ähnlichem) zwischen Deutschland und den Siegermächten! Hoffentlich bist Du erfolgreich!

    In der UN hat Deutschland keinen Sitz, sondern ist dort durch die BRD vertreten!

    Und die Brd ist Alles, nur kein souveräner Staat!

    Aber, das fällt unseren System-Günstlingen und Auftragsschmieren zu schwer, zu begreifen, weil das System sie schließlich unterhält!

    Gell?

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #8
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.
    Es geht um den unleugbaren Inhalt. Quelle tut nix zur Sache, da Kopien des Vertrages und der besprochenen Stellen vielfach im Netz einsehbar sind.
    Unterlasse einfach Deine nicht zielführenden Ablenkungsmanöver in Ermangelung substantieller Argumente. Danke.

    Welche Teile des Überleitungsvertrages AUSDRÜCKLICH ERHALTEN BLEIBEN, ist für jeden im Vertragswerk öffentlich einsehbar:
    »3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

    ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

    DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

    SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

    SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

    NEUNTER TEIL: Artikel 1

    ZEHNTER TEIL: Artikel 4«

    näheres:
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    Nebenbei gibt es ZWEI 2+4-Verträge: einen für die BRD und einen für Berlin.
    Welche Propaganda hat die Systemtrompete dafür auf Lager?

    Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.
    Die HLKO schreibt vor, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.
    Als solches dürfen KEINE Gebietsabtrennungen erfolgen.
    Somit sind die Annexionen 30% deutschen Bodens nach WK1 und WK2 VÖLKERRECHTLICH ILLEGAL.
    Dies ist UNZWEIDEUTIG fetsgeschrieben und nicht interpretierbar.

    Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.
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    Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52)[1], in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde.[2] Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. In der 1995 verabschiedeten Resolution war festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie möglich erfolgen sollte ("... by the deletion of the "enemy State" clauses from Articles 53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session"). Gleichwohl ist die Situation auch 15 Jahre später noch unverändert-
    "auch 15 Jahre später noch unverändert"

    DAS ist der entscheidende Punkt.
    Wenn Dein Vermieter Dir kündigt und dann ein paar Wochen nach einem klärenden Gespräch später verspricht, "bei nächster Gelegenheit"(at its earliest appropriate future session), die Kündigung rückgängig zu machen, so BLEIBT DIE KÜNDIGUNG BIS ZUR TATSÄCHLICHEN AUFHEBUNG GÜLTIG.

    Wenn das Versprechen dann nach 15 Jahren immer noch nicht eingelöst ist, bist Du vermutlich schon 5x umgezogen, aber wir Deutsche dürfen und auch noch in den nächsten 50 Jahren als Feindstaat titulieren lassen, wenn wir die Fesseln nicht ablegen.


    Alles andere sind hohle Phrasen und LEERE Worthülsen.
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  9. #9
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Du könntest wirklich mal einen Blick ins Grundgesetz tun. Tut gar nicht weh und ist recht nützlich.


    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Der Knackpunkt ist das
    1. Im Grundgesetz feinsäuberlich die Verfassung vom Grundgesetz getrennt wird.
    Stimmt nicht.Das Grundgesetz macht in seinem Text selbst deutlich, dass es eine Verfassung ist, etwa in Artikel 5 („Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“). Es ist weiterhin von der
    • „verfassungsgebenden Gewalt“ des Volkes (Präambel) und von der
    • „verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2, 9, 20 (3), 20a), möglicher
    • Verfassungswidrigkeit von Parteien, Handlungen oder Gesetzen (Art. 21 (2), 26, 100 (1)) sowie auch vom
    • „Verfassungsschutz“ (Art. 73 (1.10), 87 (1)) die Rede, und es wird ein
    • „Bundesverfassungsgericht“ geschaffen, welches eine
    • „verfassungsmäßige Stellung“ und
    • „verfassungsmäßige Aufgaben“ hat und über
    • „Verfassungsbeschwerden“ entscheidet.



    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    2. Der Unterschied ist klar gegeben das "Die Verfassung" vom Volk bestimmt wird, das Grundgesetz vom Bund, meist werden änderungen vom Bund vorgenommen, eine Verfassung kann der Bund nicht erheben.
    Die Gesetze werden vom Volk durch seine Vertreter beschlossen. Auch die meisten Verfassungen werden durch eine gewählte Nationalversammlung oder das Parlament beschlossen.


    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    3. Die Regierung hat wenn sie es will immer die möglichkeit die Gesetze zu ändern, was bedeutet das Rahmenbedingen gesprengt werden können, bei einer Verfassung wäre das nicht soeinfach möglich.
    Die Regierung macht keine Gesetze, sondern die Kompetenz dazu liegt ausschließlich beim Parlament.


    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    4. Die Grundgesetze sind aufgrund der Haager Landkriegsordnung, zur sicherung des inneren Friedens für eine bestimmte Zeit. Diese Landkriegsverordnung ist immernoch Aktiv, darum können Kriegsverbrecher aus der NS-Dikatur immernoch inhaftiert werden.
    Die Haager Landkriegsordnung sagt nichts dergleichen. Von Verfassung oder Grundgesetz oder was auch immer steht da nichts. Außerdem gibt es seit 1955 keinen Krieg mehr, also ist diese Konvention längst nicht mehr anwendbar. Ein Strafgesetz war sie ohnehin nie. Die Bestrafung von Kriegsverbrechern erfolgte auf der Grundlage der normalen Gesetze.


    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    5. Es gibt keinen beweis bezüglich der gleichsetzung Verfassung und Grundgesetzen, ausser vom gewissen Personen welche aber keine Basis haben diese Aussage zu bekräftigen. Es gibt keine Gleichsetzung von Verfassung und Gruindgesetzen, auch wenn man sagt die Grundgesetze sind unserer Verfassung, ist es doch auch hier ersichtlich das die Grundgesetze keine Verfassung sind bis zu dem Tage an dem das Volk eine Verfassung erlässt und absegnet.
    Es bedarf keines solchen Beweises.

    Der Parlamentarische Rat bestand aus Mitgliedern, die von den Landtagen der westdeutschen Länder delegiert wurden, und diese Landtage ratifizierten dann auch den Schlussentwurf. Hinsichtlich demokratischen Legitimation steht das Grundgesetz mindestens so gut da wie die meisten Verfassungen dieser Welt. Die Alliierten wollten ja tatsächlich Volksabstimmungen haben, ließen sich aber dann davon überzeugen, dass der Weg über die Landtage demokratisch gleichwertig wäre.

    Der Auftrag der Alliierten an die Ministerpräsidenten der Länder im Frankfurter Dokument Nr. 1 lautete ganz ausdrücklich, eine „Verfassunggebende Versammlung“ einzuberufen und eine „Verfassung“ zu schaffen:

    "Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung
    ausarbeiten …“
    In ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetzentwurf von 1949 sagten sie dann auch in Absatz 1:

    Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz …,
    aber schon in Absatz 2 ganz ausdrücklich:

    Indem wir die Verfassung genehmigen …
    Sie hatten also mit dem Grundgesetz die Verfassung bekommen, die sie verlangt
    hatten.

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