Zitat von
Trantor
Nun "Alles in Ordnung" wirst du diesbezüglich von mir in diesem Zusammenhang sicher nicht hören. Aber es wäre halt kein Rechtsfall geworden. Denn dazu wäre ja ein Ankläger nötig und da es ja freiwillig war hätte dieser Mann wohl kaum Anklage eröffnet.
Dennch hätte die Staatsanwalt bei Körperverletzung ermitteln müssen wenn sie davon erfahren hätte. Auch da wäre wohl die WE als ungültig erklärt worden, da der Wunsch nach Selbstverstümmelung immer ein Hinweis auf eine gravierende psychische Störung ist. Solche Menschen werden nicht selten an ihr Bett gefesselt um Selbstverletzungen zu vermeiden - soviel also zur freien Willenserklärung.