Dann muss das auch für Kinder von Nichtgeschwistern gelten, an die Behinderungen oder Erbkrankheiten weitergegeben wurden. Entweder der Grundsatz des Schutzes Ungezeugter gilt für alle oder für keinen. Nur für bestimmte Ungezeugte (ja, mir ist der Widerspruch in dieser sprachlichen Figur - ihre Oxymornität also - bewusst) dagegen geht das nicht.
Wobei schon der Gedanke, Ungezeugte könnten Rechte haben, gefährlich und hochgradig grotesk ist.