Es ändert leider nichts, auch wenn man Polizeiautos rammt und Absperrungen umfährt, verfolgen und Nadelbrett auslegen dürfen sie, die Reifen aufschießen ebenfalls, jedoch nicht auf einen flüchtenden Verbrecher schießen, so ist leider die Rechtslage, auch wenn's mir nicht gefällt.
Notwehr betrifft die Gefahr für die eigene Person für Leib und Leben, die war in dem Zeitpunkt nicht mehr gegeben, Nothilfe, die für andere und die war auch nicht gegeben, somit nach geltender Rechtslage scheiße ...
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