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Thema: Intervention aus dem Justizministerium, Anja Windl, deutsche Klimakleberin, muss nicht U-Haft

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Senator_74
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    Standard AW: Intervention aus dem Justizministerium, Anja Windl, deutsche Klimakleberin, muss nicht U-Haft

    Zitat Zitat von witcher Beitrag anzeigen
    Darum, dass denen was passiert, im Falle von Kurz maximal eine Bewährungsstrafe, da man ihm bei der Falschaussage keinen Vorsatz wird nachweisen können und er im Fall Benko somit als nicht vorbestraft gelten wird, geht's weniger.

    Kurz will ja wieder die Obmannschaft der Österreichischen Verbrecherpartei, kurz ÖVP, und da schaut alles andere als ein Freispruch natürlich nicht gut aus. Zwecks Nachweis einer Schädigungsabsicht gegen die Republik in Bezug auf die Immobiliendeals des nachweislich verurteilten Korruptionisten Benko stellt sich die Frage, was da alles belegt werden kann, Zeitungsberichte und Beschuldigungen sind noch keine Beweise ...
    Hauptsache, das Justizministerium hält die Hand über die depperte Klebe-Windl.
    Und ein Polizist, der auf ein flüchtendes Schlepperfahrzeug geschossen hat, wird wegen Mordes angeklagt.
    Gehts noch blöder??

  2. #2
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    Standard AW: Intervention aus dem Justizministerium, Anja Windl, deutsche Klimakleberin, muss nicht U-Haft

    Zitat Zitat von Senator_74 Beitrag anzeigen
    Hauptsache, das Justizministerium hält die Hand über die depperte Klebe-Windl.
    Und ein Polizist, der auf ein flüchtendes Schlepperfahrzeug geschossen hat, wird wegen Mordes angeklagt.
    Gehts noch blöder??
    Auf flüchtende Personen schießen ist kein Rechtfertigungsgrund im Sinne von Notwehr, auch Nothilfe kommt nicht in Betracht, das lernt der Polizist aber in der Ausbildung...

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Senator_74
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    Standard AW: Intervention aus dem Justizministerium, Anja Windl, deutsche Klimakleberin, muss nicht U-Haft

    Zitat Zitat von witcher Beitrag anzeigen
    Auf flüchtende Personen schießen ist kein Rechtfertigungsgrund im Sinne von Notwehr, auch Nothilfe kommt nicht in Betracht, das lernt der Polizist aber in der Ausbildung...


  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Wienerin
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    Standard AW: Intervention aus dem Justizministerium, Anja Windl, deutsche Klimakleberin, muss nicht U-Haft

    Zitat Zitat von witcher Beitrag anzeigen
    Auf flüchtende Personen schießen ist kein Rechtfertigungsgrund im Sinne von Notwehr, auch Nothilfe kommt nicht in Betracht, das lernt der Polizist aber in der Ausbildung...
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  5. #5
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    Standard AW: Intervention aus dem Justizministerium, Anja Windl, deutsche Klimakleberin, muss nicht U-Haft

    Zitat Zitat von Wienerin Beitrag anzeigen
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    Es ändert leider nichts, auch wenn man Polizeiautos rammt und Absperrungen umfährt, verfolgen und Nadelbrett auslegen dürfen sie, die Reifen aufschießen ebenfalls, jedoch nicht auf einen flüchtenden Verbrecher schießen, so ist leider die Rechtslage, auch wenn's mir nicht gefällt.
    Notwehr betrifft die Gefahr für die eigene Person für Leib und Leben, die war in dem Zeitpunkt nicht mehr gegeben, Nothilfe, die für andere und die war auch nicht gegeben, somit nach geltender Rechtslage scheiße ...

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