Wäre ich in Sachsen wahlberechtigt und hätte der NPD meine Stimme gegeben bzw. mit ihr symphatisiert, würde ich aus dem Stehgreif jetzt ganz ähnliche Vermutungen anstellen. Aus der Distanz wirkt das allerdings etwas verbissen und ohne konkrete Beweise auch nicht glaubhaft.
Einmal angenommen, deine Vermutung wäre falsch, so liegt die Schuld dafür bei der NPD, welche lieber die AFD bestalkte, als 809 Wählerstimmen zu gewinnen, was nun wirklich unter den symphatisierenden Nichtwählern mobilisirbar gewesen wäre. Zudem können m.W. die Bürger doch den Auszählungen beiwohnen, was der NPD etwa die Möglichkeit zur breiten Entsendung von Beobachtern oder gar gleich Wahlhelfern gegeben hätte? Oder täusche ich mich da? Besonders bei einem bestehenden Vorverdacht sollte dies aus Eigeninteresse Pflicht sein, um nicht einmal die Möglichkeit dafür einzuräumen.
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