Dringlichkeitsverfahren:
(4) Abweichend von Absatz 3 wird in Fällen, in denen die Europäische Kommission und die EZB
beide zu dem Schluss gelangen, dass die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses
zur Gewährung oder Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile gemäß der Regelung in den
Artikeln 13 bis 18 die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets bedrohen
würde, ein Dringlichkeitsabstimmungsverfahren angewandt. Die Annahme eines Beschlusses in
gegenseitigem Einvernehmen durch den Gouverneursrat gemäß Artikel 5 Absatz 6 Buchstaben f
und g und durch das Direktorium nach diesem Dringlichkeitsverfahren
erfordert eine qualifizierte Mehrheit von 85 % der abgegebenen Stimmen.
Da Deutschland 27% Stimmanteile hat entsprechend ESM-Schlüssel,
könnte unser Verteter also (anders als von mir bisher angenommen) so eine "dringliche" Finanzhilfe verhindern.
Das ist erfreulich.