Derzeit dominiert für Bürger, die die Verbindlichkeit der demokratischen Vereinbarungen zum gemeinsamen, freien Rundfunk ARD infrage stellen der Begriff „Beitragsverweigerer". Der Frame, den er aktiviert, wird dem Sachverhalt nicht gerecht. Er macht den demokratischen Wortbruch, oder auch Loyalitätsbruch, zu einer Frage des (moralischen) Prinzips: Man verweigert sich einer Sache in der Regel dann, wenn man ihren Sinn nie anerkannt oder sie nie gewollt hat. Man verweigert sich etwa einer Vereinbarung. Ist die Vereinbarung aber bereits getroffen, so weigert man sich zwar vielleicht, sie einzuhalten - aber man verweigert sich nicht, sie einzuhalten. Dieser Fall ist nicht in der Frame-Semantik des Wortes „verweigern" vorgesehen - und so wird er denn auch nicht gedacht. Das Suffix macht den Unterschied.
Ebenso verhält es sich mit dem „
Kriegsdienstverweigerer", bei uns wohl gedanklich die präsenteste Kategorie von Verweigerern. Er verweigerte die Zusage zur Teilnahme an möglichen Kriegshandlungen von vornherein, und zwar aus Prinzip. Er weigerte sich nicht, in den
Krieg zu ziehen, nachdem er die Wehrpflicht akzeptiert hatte.
Der Begriff „Beitragsverweigerer" macht also die Wortbrüchigen -
denn der gemeinsame Rundfunk ist eine demokratische, verbindliche Entscheidung - nicht nur zu Menschen mit Prinzip. Sondern er impliziert auch, dass sie gar nicht wortbrüchig sind. Er kehrt gedanklich die Tatsache unter den Teppich, dass vermeintliche
Beitragsverweigerer direkt entgegen einer verbindlichen, demokratischen Vereinbarung handeln, die wir gesetzlich verankert haben, und an die wir anderen uns halten. Der lapidare Umgang mit den Gesetzen, die die Gemeinschaft sich gegeben hat, ist höchst alarmierend.
Dieser Frame spielt dem Narrativ in die Hand, nach dem sich die „Verweigerer" (endlich) gegen das totalitäre Regime ARD - den „Merkelfunk, den „Staatsfunk", und so weiter - auflehnen und zurecht als Helden der Demokratie und Freiheit gefeiert werden.
Die Sachlage ist eine andere: Bürger, die sich
nicht gemäß der demokratischen Vereinbarung am gemeinsamen Rundfunk ARD beteiligen, sind
wortbrüchig oder auch
illoyal. Sie liegen nicht nur den anderen auf der Tasche, täuschen und betrügen und genießen weiterhin uneingeschränkten Zugang zur gemeinsamen medialen Infrastruktur ARD - sondern sie halten sich nicht an unsere demokratisch getroffenen und damit für alle verbindlichen Vereinbarungen und missachten den allgemeinen Willen des Volkes. Sie sind Beitragshinterzieher, sie begehen Wortbruch, machen sich des Loyalitätsbruchs schuldig.
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