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Thema: Die Auszählung der Wahl ist ÖFFENTLICH.

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Die Auszählung der Wahl ist ÖFFENTLICH.

    Hinweis für Diejenigen, die das nocht nicht wissen:
    Jeder Bürger hat das Recht, ab 18:00 Uhr bei der Auszählung der Stimmen im Wahllokal anwesend zu sein, den Wahlhelfern bei der Auszählung über die Schulter zu sehen und das Ergebnis zu erfahren. Die Wahlhelfer dürfen aber nicht gestört werden (also absolute Ruhe und nicht sprechen), sonst muss Derjenige das Wahllokal verlassen.

    Das Wahllokal darf nicht um 18:00 Uhr geschlossen und wieder geöffnet werden. Davon steht nichts in der Wahlordnung und in diesen Minuten könnte manipuliert werden.

    Ich weise darauf hin, weil bei der letzten Kommunalwahl ich zuerst daran gehindert werden sollte, bei der Auszählung dabei zu sein und später wurde zwar in meinem Beisein aber geheim gezählt und das Ergebnis nicht veröffentlicht.

    Wer hier genauso Probleme hat wie ich, sollte im Wahllokal ankündigen, dass er um 18:00 Uhr dabei sein möchte und im Zweifelsfall das Wahlamt anrufen und fordern, das die Wahlhelfer sofort angerufen und neu instruiert werden. Dabei ist es hilfreich, wenn man die Nummer des Wahllokals übermitteln kann.

    -> Videos, die Augen öffnen z.B. "Crashkurs Geld und Recht".
    Wer nicht autark ist, ist abhängig, auf Gedeih und Verderb.
    Autarkie ist der größte Feind der Banken.

  2. #2
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Die Auszählung der Wahl ist ÖFFENTLICH.

    Jeder Bürger hat das Recht, ab 18:00 Uhr bei der Auszählung der Stimmen im Wahllokal anwesend zu sein, den Wahlhelfern bei der Auszählung über die Schulter zu sehen und das Ergebnis zu erfahren.
    Was nützt es mir, wenn ich in meinem Wahllokal den Auszählern beim Auszählen zuschauen darf, ich aber bei der Stimmenauswertung auf oberer Ebene keinen Einblick habe ?
    L e u t v e r a r s c h u n g.....
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