Im Grunde ist es ja auch so. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festzustellen. Es gibt aber auch Situationen, wo der Lenker nicht ganz freiwillig unterwegs ist. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber gab es z.B. einen Firmenlaster (7,5t), der bei jedem Wetter mit Sommerreifen losgeschickt wurde. Wollte der Fahrer aufbegehren, weil er sich mit seinen Sommerreifen nicht in den Harz (die berüchtigten Wendefurther Berge) zu fahren traute, wurde Druck auf ihn ausgeübt. Der musste bei wirklich jedem Wetter fahren, einmal in einem ausgemachten Schneechaos, sodass er nur ein Viertel seiner Tour schaffte und sich dafür auch noch Vorwürfe machen lassen musste. Da macht es dann schon Sinn, den verantwortungslosen Halter mit ins Boot zu nehmen, dessen fast nur im Stadtverkehr laufender Firmenwagen selbstverständlich Winterreifen hatte.
§23, Abs. 2 StVO sagt:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.
Da steht nix von Halter - da steht eindeutig dass erst einmal der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich ist und Du hast nun einmal vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle zu machen um zu prüfen, dass auch alles ordnungsgemäß funktioniert. Macht im Pkw-Sektor zwar Niemand - ändert aber nichts daran, dass dies die Pflicht eines Fahrzeugslenkers ist und dies unter seine Verantwortung fällt.
Gut, schränke ich das IM;MER ein und sage - es sei denn der Halter verschweigt nicht erkennbare Mängel.
Man muss unterscheiden, ob der Ausleiher eines Fahrzeugs durch Überladung, falsche Ladungssicherung oder einen sonstigen Nutzungsfehler gegen die StVO verstößt, oder ob der Halter den technisch unzureichenden Zustand des Fahrzeugs zu verantworten hat.
Wenn ich beispielsweise als Halter einen Schaden an der Lenkung, der nur sporadisch auftritt, beim Ausleihen verschweige, bin ich als Halter verantwortlich.
Oder - um zum Thema zurückzukommen - dem Sohn ein Auto überlasse, das trotz entsprechender Witterungsverhältnisse nicht mit der geeigneten Bereifung ausgerüstet ist, bin ich als Halter ebenfalls verantwortlich - zumindest mit einer gerichtlich zu klärenden Teilschuld.
kann ich verstehen, würde ich auch so machen, aber wenn ich hier bei uns von nebenstraßen rede, sind das die straßen, die sich zwischen den häusern befinden und in der regel auf beiden seiten zugeparkt sind.
und wenn das teil dann noch überfroren ist, kommste ganz schnell ins schwitzen.
vor ein paar jahren hatten wir so eine situation und ich bin ohne zutun meinerseits regelrecht in die parklücke über die eisbröckel reingerutscht.
hat gepaßt und als ich das auto wieder gebraucht habe, war das eis weg.
schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich
Da bin ich ziemlich schmerzfrei - wer sich wissentlich ans Steuer eines "verkehrsunsicheren" Lkw (oder auch Pkw) setzt,, dem gehört der Schein genommen. Da gilt für mich keine Ausrede. Wenn man die eigene Gesundheit, das eigene Leben riskieren will - so what - man riskiert aber die Gesundheit, das Leben eines Dritten (und zwar vorsätzlich) und da hat der Spaß bei mir ein Ende.
Darin unterscheiden wir uns halt - ich mache für mein Tun keinen Dritten verantwortlich und wenn ich mich trotz erkennbarem Mangel an das Steuer eines Kfz setze, dann bin ich verantwortlich und kein Dritter und kann diesen Dritten dann auch nicht in Haftung nehmen.
Wenn dieser Dritte mir einen nicht erkennbaren Mangel nicth anzeigt ist es eine ganz andere Schiene.
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