Mich stoert das seitens der Deutschen Bundesverfassungsgerichts die Klage von Lucke
ueberhaupt als zulaessig angenommen worden ist. Gleichzeitig fuehle ich mit den Richtern.
Die haetten sicherlich gerne die Klage des Vollidioten Lucke abgewiesen. Aber wir leben nun
mal in einer " Demokratie " wo jeder Vollidiot nicht nur aktives und passives Wahlrecht hat
sondern auch die Gerichte mit seinen Hirngespinsten " vollmuellen " darf.