Ob und inwieweit man eine tatsächliche hoheitliche Gewalt braucht und nicht bloss einen berechtigen Anspruch geltend machen kann, weiss ich nicht.
Da müsste man einen Völkerrechtler fragen.
Was ich auch interessant finde in diesem Zusammenhang: "Deutschland als Ganzes" war ja das in den Grenzen von 1937. Was machen wir eigentlich mit dem Memelland, dem Sudetenland, und was machen wir mit den nicht anerkannten Ostgrenzen von vor 1918/19 ff.?